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Ende 2023 haben die EU-Staaten sich auf ein neues „Gemeinsames Europäisches Asylsystem“ (GEAS) geeinigt. Zahlreiche Regelungen sollen verschärft und europaweit stärker vereinheitlicht werden. Kirchen und Menschenrechtsorganisationen kritisieren insbesondere, dass Inhaftierungen von Asylsuchenden ausgeweitet und Verfahren künftig schneller und damit auch oberflächlicher geführt werden könnten.
Die Veranstaltung soll einen ersten Überblick über die neuen Verordnungstexte, die Grundzüge des künftigen Asylverfahrens und den derzeit bekannten Stand der Umsetzung in deutsches Recht bieten. Sie richtet sich vorrangig an im Asylrecht erfahrene Rechtsanwält*innen und Berater*innen.
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Zielgruppe: |
Berater*innen und Rechtsanwält*innen mit Vorerfahrung im Asylrecht |