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Obdachlosigkeit

Eine im März 2018 durchgeführte Zählung und Befragung obdachlos auf der Straße lebender Menschen ergab, dass in Hamburg mindestens 1.920 Personen obdachlos auf der Straße leben. Zum selben Zeitpunkt lebten zusätzlich gut 4.600 Personen in öffentlich-rechtlicher Unterbringung oder in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Die Studie der GOE steht online, eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse steht am Ende der Publikation.

Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat eine Bewertung der Ergebnisse der Studie zusammen mit Forderungen an die Politik in Hamburg veröffentlicht.

Sowohl die Zahl der untergebrachten als auch die Zahl der obdachlos auf der Straße lebenden Wohnungslosen ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Im Jahr 2009 wurden noch 1.026 Menschen obdachlos auf der Straße lebend gezählt – 2018 waren es dann 1.910 Personen, die obdachlos in Hamburg auf der Straße lebten. Nichts deutet daraufhin, dass diese Zahl seitdem kleiner geworden ist. 


Hamburg ist zur Unterbringung unfreiwillig obdachloser Menschen verpflichtet

Die hamburgischen Behörden haben nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) die im Einzelfall zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Eine Gefahr besteht immer, wenn elementare Rechte von Menschen, also das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrt-heit oder die Menschenwürde welche durch das Grundgesetz für alle Menschen geschützt sind, verletzt zu werden drohen. Ein solcher Gefahrentatbestand liegt auch dann vor, wenn Menschen unfreiwillig obdachlos sind. Die Gefährdung dieser Grundrechte durch unfreiwillige Obdachlosigkeit muss und kann durch Unterbringung in einer Unterkunft abgewendet werden.

Stephan Nagel

Wohnungslosen-, Suchtkrankenhilfe und Armut
Diakonisches Werk Hamburg
Königstraße 54
22767 Hamburg