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Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch mit einer anderen Frau und füllt ein Formular aus.

Neue Grundsicherung: Was die Reform für Hamburg bedeutet

Ab dem 01. Juli 2026 ersetzt die neue Grundsicherung das Bürgergeld. Die Reform bringt massive Verschärfungen mit sich: Darunter deutlich strengere Sanktionen bis hin zum vollständigen Wegfall des staatlichen Pauschalbetrags, der das monatliche Existenzminimum sichern soll (Regelbedarf), neue Vorgaben zur Erreichbarkeit und eine Deckelung der Wohnkosten auf das 1,5‑Fache der örtlichen Mietobergrenze.

Aus Sicht der Diakonie Hamburg birgt diese Reform erhebliche Risiken. Besonders in einer Stadt mit extrem angespanntem Wohnungsmarkt wie Hamburg drohen der Verlust der Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohnungsverlust, Verschuldung und verdeckte Wohnungslosigkeit.

Wir zeigen, was die neue Grundsicherung konkret bedeutet – und was Hamburg jetzt braucht.

Neue Grundsicherung statt Bürgergeld: Was ändert sich für Betroffene?

Sanktionen treffen ganze Haushalte

Sanktionen betreffen formal die erwerbsfähige Person, wirken sich aber in der Praxis auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft aus. Wenn eine Person sanktioniert wird, fehlen allen anderen Haushaltsmitgliedern Mittel für Kleidung, Energie, Lebensmittel oder Gesundheitskosten. Besonders betroffen sind Kinder. Armut wird somit nicht individuell, sondern strukturell verschärft

Stärkerer Vermittlungsdruck für Eltern

 

Mit dem neuen Vermittlungsvorrang rückt die sofortige Aufnahme von Arbeit wieder stärker in den Mittelpunkt, auch für Eltern mit kleinen Kindern oder Menschen mit Belastungen. Individuelle Lebenslagen werden deutlich weniger berücksichtigt als bisher.

Sanktionen bis zu 100 %

Die neue Grundsicherung erlaubt 100 %-Sanktionen, wenn eine zumutbare Arbeit nicht aufgenommen wird oder eine Person mehrfach nicht erreichbar ist. In diesen Fällen entfallen der Regelbedarf und Leistungen für die Kosten der Unterkunft vollständig. Auch Beiträge zur Krankenversicherung werden nicht mehr übernommen.

KdU‑Deckelung auf das 1,5‑Fache der örtlichen Mietgrenze

Die neue Grundsicherung übernimmt die Kosten der Unterkunft (KdU) nur noch bis zum 1,5‑Fachen der örtlichen Mietobergrenze. Gerade in Hamburg liegen die realen Mieten teils weit darüber. Die Folge: drohende Eigenanteile, steigende Schulden, erhöhtes Risiko von Räumungen und verdeckte Wohnungslosigkeit.

Eine Luftaufnahme von Hamburg mit dem Hamburger Rathaus. Eine Luftaufnahme von Hamburg mit dem Hamburger Rathaus.

Warum Menschen in Hamburg von der neuen Grundsicherung betroffen sind

Hamburg hat eine der höchsten Armutsquoten Deutschlands: 19,5 % der Bevölkerung leben in Armut. Besonders gefährdet sind Alleinerziehende (46,2 %), junge Erwachsene und ältere Menschen. Bei ohnehin extrem hohen Mieten führen zusätzliche Leistungsbegrenzungen schnell zu existenziellen Notlagen.

Die neue Grundsicherung verschärft diese Lage weiter:

  • Vermietende sollen enger mit Jobcentern kooperieren – das senkt die Bereitschaft, an Leistungsbeziehende zu vermieten.
  • Eigenanteile an der Miete werden zur Regel.
  • Der Hamburger Wohnungsmarkt bietet kaum Wohnungen, die den neuen Vorgaben entsprechen.
Infolge der Sanktion drohen außerdem Schulden und Energiearmut, da wichtige Ausgaben wie Strom im Regelbedarf enthalten sind.
Die Reform verschärft bestehende soziale Probleme, statt sie zu lösen.
Ein großes Haus mit vielen Fenstern und einem Baum auf einem Rasen davor. Ein großes Haus mit vielen Fenstern und einem Baum auf einem Rasen davor.

Position der Diakonie Hamburg zur neuen Grundsicherung

Als Sozialträger und Interessenvertretung für Menschen in Notlagen warnt die Diakonie Hamburg vor den Folgen der neuen Grundsicherung. Drei zentrale Botschaften stehen im Mittelpunkt:

  1. Keine Sanktionen auf Wohnkosten
    Leistungskürzungen an der Miete zerstören Wohnstabilität, treiben Menschen in Verschuldung und erhöhen das Risiko von Wohnungslosigkeit, besonders in einer Hochpreisstadt wie Hamburg.
  2. Fördern statt Druck
    Nachhaltige soziale Teilhabe gelingt nicht durch Angst und Sanktionen, sondern durch Qualifizierung, verlässliche Begleitung und ein vertrauensvolles Miteinander zwischen Behörden und Menschen im Leistungsbezug. Der erneute Vermittlungsvorrang setzt auf kurzfristige Effekte statt nachhaltiger Integration.
  3. Armut wirksam bekämpfen
    Hamburg braucht armutsfeste Leistungen, wirksame Unterstützung für Familien und eine neue Grundsicherung, die wirklich Chancen eröffnet, statt neue Hürden aufzubauen.

Bei der Diskussion um die neue Grundsicherung haben wir eng mit der AGFW zusammengearbeitet. Die offizielle Positionierung der AGFW Hamburg zur neuen Grundsicherung ist auf deren Website nachzulesen.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsicherung

Die neue Grundsicherung soll ab 2026 das Bürgergeld ersetzen. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, Leistungen stärker an Bedingungen – wie regelmäßig Termine im Jobcenter wahrzunehmen – zu knüpfen und Kosten zu reduzieren.
Zentrale Änderungen sind:

  • Sanktionen bis zu 100 % auf den Lebensunterhalt: Leistungen für den Lebensunterhalt können vollständig gestrichen werden, wenn Termine nicht wahrgenommen oder eine zumutbare Arbeit nicht angenommen wird.
  • Strengere KdU‑Regeln: Die Übernahme der Wohnkosten wird auf das 1,5‑Fache der örtlichen Mietgrenze gedeckelt.
  • Mehr Arbeitsdruck: Erneuter Vermittlungsvorrang und intensive Arbeitsförderung.
Aus Sicht der Diakonie Hamburg bedeutet das mehr Risiko statt mehr Sicherheit.

Ja. Bei Nichterreichbarkeit oder verweigerter zumutbarer Arbeit kann die Zahlung der Regelbedarfssätze zu 100 % entfallen. Bei Nichterreichbarkeit können zudem die Zuzahlung oder Übernahme der  Wohnkosten zu 100% entfallen. Bei solchen Vollsanktionen können alle existenzsichernden Leistungen betroffen sein, einschließlich:
  • Kosten für Strom, Ernährung, Kleidung
  • Beiträge zur Krankenversicherung 
  • zusätzliche Bedarfe

Ja, Sanktionen treffen immer die gesamte Bedarfsgemeinschaft.

Das bedeutet:

  • weniger Lebensmittel für alle
  • eingeschränkte Teilhabe für Kinder
  • sofortige Verschärfung von Armut

Es werden nur noch Kosten bis zum 1,5‑Fachen der Mietobergrenze übernommen. Alles darüber muss aus dem Regelbedarf bezahlt werden.

Problematisch ist:

  • fehlender bezahlbarer Wohnraum
  • geringe Chancen auf dem Wohnungsmarkt
  • steigende Eigenanteile aus dem Regelsatz

Praktisch bedeutet das: Viele Menschen können ihre Wohnung nicht halten, obwohl sie Anspruch auf Unterstützung haben.

Besonders betroffen sind:

  • Alleinerziehende
  • Menschen mit psychischen Belastungen
  • Menschen mit Behinderungen
  • Eltern kleiner Kinder
  • ältere Menschen
  • junge Erwachsene im Übergang
  • Menschen ohne finanzielles Polster
  • Familien, die bereits aus dem Regelsatz Mietzuschüsse zahlen

Diese Gruppen können den zusätzlichen Druck kaum ausgleichen – mit teils schweren sozialen und gesundheitlichen Folgen.

Unterstützung und Beratung zur neuen Grundsicherung

Die Diakonie Hamburg unterstützt Sie bei:

  • Fragen zur Existenzsicherung
  • drohendem Wohnungsverlust
  • Schulden und Mietrückständen
  • Problemen mit Jobcentern
  • Krisensituationen

Auf der Karte können Sie nach Beratungsangeboten suchen, die Ihnen wohnortnah Hilfe bieten.