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„Für Tariflohn nehmen wir Wettbewerbsnachteile in Kauf“

Motivation und Haltung der Mitarbeitenden sind das eine. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind das andere. Arbeiten in der Diakonie wird nicht leichter, wenn Kostenträger Preise drücken und Mitbewerber keinen Tariflohn zahlen, während sich die Diakonie weitgehend daran hält. Ein Gespräch mit DW-Vorstand Stefan Rehm.

 

In Hamburg arbeiten rund 18.000 Menschen für die Diakonie, davon etwa 9.000 in der Alten- und Krankenpflege, 1.500 im Bereich der Kindertagesstätten. Vor Kurzem haben Sie die Mitgliedseinrichtungen zu den Arbeitsbedingungen befragt. Mit welchem Ergebnis?

Stefan Rehm: Rund 93 Prozent der Mitarbeitenden werden nach Tarif bezahlt. Für mehr als ein Drittel gilt der Kirchliche Tarifvertrag Diakonie (KTD), bei etwas mehr als einem Viertel gelten die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), 17 Prozent werden nach dem Kirchlichen Arbeitnehmer Tarifvertrag (KAT) entlohnt und 13 Prozent nach Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes (TvÖD). Das ist eine außerordentlich hohe Tarifbindung. Dafür nehmen wir Wettbewerbsnachteile in Kauf, denn durch unsere Personalkosten bewegen wir uns mit den Preisen im oberen Drittel der Anbieter. Übrigens sind 88 Prozent der Mitarbeiter durch Mitarbeitervertretungen repräsentiert, im Vergleich zur freien Wirtschaft ist das eine sehr hohe Quote.

 

Benötigt die Diakonie Leiharbeit? Wie wird Missbrauchvorgebeugt?

Rehm: Leiharbeit spielt bei uns, wie auch in der Diakonie bundesweit, keine große Rolle. Nur 30 Prozent der Einrichtungen in Hamburg nehmen sie überhaupt in Anspruch und jeweils nur in geringem Ausmaß. In den allermeisten Fällen werden dadurch keine regulären Beschäftigungsverhältnisse ersetzt, sondern lediglich Arbeitsspitzen abgefangen. Wenn der Arbeitsmarkt nicht genügend Fachkräfte bietet, ist Leiharbeit unabdingbar. Die Träger sollten eine gewisse Flexibilität behalten. Ansonsten gilt der Beschluss des Kirchengerichts der EKD, nach dem auf Dauer angelegte Beschäftigung von Leiharbeitern nicht zulässig ist.

 

Die Albertinen-Gruppe hat den Verband kirchlicher Krankenhausdienstgeber (VKKH) gegründet und gemeinsam mit Marburger Bund und ver.di im August einen eigenen Tarifvertrag ausgehandelt. Dieser orientiert sich am Tarif des Krankenhausarbeitgeberverbands Hamburg e.V. (KAH), den Asklepios und UKE verwenden. Wie wird dies im Diakonischen Werk gesehen?

Rehm: Nun, das hat einige Unruhe verursacht. Nüchtern betrachtet ist die im VKKH-Tarifvertrag vereinbarte Lösung für uns ein zwar schwieriger, aber angesichts des Einzelfalls tragbarer Kompromiss. Was wir daran schätzen: Ein zentrales Element des Dritten Weges, das Schlichtungsverfahren, ist gewahrt und geht eventuellen Arbeitskämpfen verbindlich und zwingend voraus. Das neue Tarifwerk passt gut in die Hamburger Krankenhauslandschaft: In Zeiten des Fachkräftemangels sowohl bei den Pflegekräften als auch bei den Ärzten sind die kirchlichen Krankenhäuser des Albertinen-Diakoniewerkes nun als Arbeitgeber deutlich attraktiver geworden.Außerdem werden durch den gemeinsamen Tarif die Lohnentwicklungen von Ärzten und Pflegekräften – vertreten durch den Marburger Bund und ver.di – durch die Arbeitgeberseite harmonisiert.

 

Wäre angesichts dieser komplizierten Situation und des Preiswettbewerbs nicht ein Branchentarifvertrag Soziale Arbeit die beste Lösung?

Rehm: Wir könnten über einen einheitlichen Sozialtarifvertrag Konkurrenznachteile im Preis- und Kostenbereich ausgleichen.Die Idee eines einheitlichen Tarifvertrags erscheint auf den ersten Blick als geradezu bestechende Lösung für die Sozialbranche. Er ist bei genauerer Betrachtung für die Diakonie jedoch ungünstig, denn wir müssten dafür zunächst die AVR als Tarif anerkannt bekommen, damit ein einheitlicher Tarifvertrag ausgearbeitet werden kann. Hierbei haben die Gewerkschaften grundsätzliche Vorbehalte, weil gemäß der AVR nicht gestreikt werden darf und die Gewerkschaften nicht als Tarifpartner darin verankert sind. Es scheint ver.di also nicht um eine gute Lösung für die Branche und damit für die Arbeitnehmerschaft zu gehen, sondern um Prinzipienverfolgung und Mitgliedergewinnung.

 

Stichwort Wettbewerb über den Preis: Inwiefern ist die Politik in der Pflicht, die Auftragsvergabe von Behörden und Sozialversicherungsträgern zu überprüfen? Müsste nicht die tarifgebundene Bezahlung zur Voraussetzung werden, um Aufträge zu erhalten?

Rehm: Ja, das wäre ein wichtiger Schritt. Da beobachte ich eine gewisse Doppelzüngigkeit. Politiker fordern gern Bezahlung nach Tarif, schaffen aber bisher nicht die Voraussetzungen dafür. Wie gesagt, die Diakonie nimmt durch die starke Tarifbindung Wettbewerbsnachteile in Kauf. Gerade in den unteren Lohngruppen zahlen wir deutlich besser als Mitbewerber, in der Pflege zum Beispiel liegen wir mindestens um 1,25 Euro über dem Pflege-Mindestlohn von 8,75 Euro. Stellenweise wird es für uns angesichts der Vergabepraxis der Behörden schwierig, am Tarif festzuhalten. Bei Zuwendungsprojekten und den Vergütungen im Bereich der Sozialbehörde ist nicht geplant, die anstehenden Tariferhöhungen im nächsten Jahr zu berücksichtigen. Wie sollen wir das abfedern? Die Politik muss sich entscheiden, was ihr soziale Arbeit wert ist und welche Wertegebundenheit sie haben sollte. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels bedarf es aus unserer Sicht der klaren Anerkennung von Tarifen als Wertschätzung für diese Berufe. Der Preiswettbewerb sollte nicht zulasten der Beschäftigten gehen. Langfristig haben wir als Diakonie aber gerade in Zeiten des Fachkräftemangels einen Wettbewerbsvorteil als verlässlicher, berechenbarer und verbindlicher Arbeitgeber, der nach Tarif bezahlt.

Geraldine Gall

Leitung Stabstelle Arbeitsrecht und Mitgliedermanagement
Diakonisches Werk Hamburg
Königstraße 54
22767 Hamburg