Im April 2018 wurde ein Kirchengesetz zur „Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt in der Evangelisch- Lutherischen Kirche in Norddeutschland und ihrer Diakonie“ (Präventionsgesetz – PrävG) beschlossen. Dieses Gesetz sieht vor, dass alle kirchlichen und diakonischen Einrichtungen Schutzkonzepte zur Prävention und Intervention erstellen sollen. In den Schutzkonzepten wird beschrieben, wie Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt geschützt werden und was passiert, wenn sich von Grenzverletzungen und sexualisierter betroffen Personen sich an Kirche und Diakonie wenden. Parallel dazu hat die EKD in Kooperation mit der Diakonie Deutschland am 18.10.2019 eine Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verabschiedet.
Kirche und Diakonie positionieren sich damit gegen jede Form von Grenzüberschreitungen und sexualisierter Gewalt. Sie sollen sichere Orte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sein, die bei Bedarf Hilfe und Unterstützung anbieten.