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Die Diakonie Hamburg als Arbeitgeberin

Im Grundgesetz steht: Kirche und Diakonie können selbst entscheiden, wie sie ihr Arbeitsrecht gestalten, also eigene Spielregeln festlegen. Wo aber sind die Grenzen und an welche staatlichen Vorgaben muss sich auch die Diakonie halten? Wie sehen eigentlich zur Zeit die Arbeitsverhältnisse zwischen den diakonischen Einrichtungen in Hamburg und den Mitarbeitenden aus? Müssen Mitarbeitende immer Kirchenmitglieder sein? Und: Wohin will die Diakonie Hamburg in Zukunft beim Thema Arbeitsrecht? Antworten gibt die Präsentation "Die Diakonie Hamburg als Arbeitgeberin".

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Dokumente zum Herunterladen

In einem Grundsatzpapier haben die Diakonischen Werke Hamburg, Mecklenburg-Vorpommerm und Schleswig-Holstein beschrieben welche Grundsätze für ein kirchlich-diakonisches Arbeitsrecht zentral sind.

N.N.

Leitung Stabsstelle Mitgliederbetreuung/Arbeitsrecht
Diakonisches Werk Hamburg
Königstraße 54
22767 Hamburg