Die Hamburgische Pflegegesellschaft (HPG) bedauert den aktuellen Erlass der Wohn- und Betreuungsdurchführungsverordnung in dieser Form. Der Hamburger Senat hat diese zum 01.04.2016 in Kraft gesetzt. Die Arbeitsgemeinschaft, der auch das Diakonische Werk Hamburg angehört, kritisiert die neuen teuren bürokratischen Anforderungen für die stationären Einrichtungen der Pflege, der Behindertenhilfe sowie für ambulante Dienste. Sie fordert auf, die Verordnung und den Prüfansatz grundsätzlich zu überarbeiten. Die Pressemeldung der HPG zum Thema finden Sie hier.