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Soziallotterien

Die Soziallotterien verbinden das Lotteriegeschäft mit der Ausschüttung eines Teils ihrer Gewinne an soziale Projekte.

Die Diakonie arbeitet mit drei deutschen Soziallotterien zusammen, diese sind:

Die Lotterien fördern zeitlich begrenzte Projekte oder Investitionen in der Kinder- und Jugendhilfe, der Alten- und der Eingliederungshilfe. Die Projektträger müssen gemeinnützig sein und ihren Sitz in Deutschland haben. Einzelpersonen werden nicht gefördert.
Die Förderung der Soziallotterien ist nachrangig gegenüber öffentlichen Mitteln. Daher müssen die Antragsteller zunächst alle Finanzierungsansprüche gegenüber der öffentlichen Hand ausschöpfen. In der Regel ist mit dem Antrag eine Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde oder des Sozialhilfeträgers einzureichen.
Grundsätzlich kann ein Vorhaben nur von einer der drei Soziallotterien gefördert werden. In der Regel sind Eigenmittel in die Projekte einzubringen, deren Höhe vom Förderprogramm, der Finanzierungsart und der Richtlinie der einzelnen Lotterie abhängt.

Informationen zu den Schwerpunkten und Zielgruppen der Förderung finden Sie unter der jeweiligen Lotterie.
Beratung zu Fördermöglichkeiten, zur Antragstellung und Antragsfristen erhalten Mitglieder des Diakonischen Werks Hamburg bei uns.

Anja Zimpel

Anja Zimpel

Öffentliche Mittel / ESF-Projekte / Soziallotterien
Diakonisches Werk Hamburg
Königstraße 54
22767 Hamburg