Im April 2018 wurde ein Kirchengesetz zur „Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt in der Evangelisch- Lutherischen Kirche in Norddeutschland und ihrer Diakonie“ (Präventionsgesetz – PrävG) beschlossen. Dieses Gesetz sieht vor, dass alle kirchlichen und diakonischen Einrichtungen Schutzkonzepte zur Prävention und Intervention erstellen sollen. In den Schutzkonzepten wird beschrieben, wie Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt geschützt werden und was passiert, wenn sich von Grenzverletzungen und sexualisierter betroffen Personen sich an Kirche und Diakonie wenden. Parallel dazu hat die EKD in Kooperation mit der Diakonie Deutschland am 18.10.2019 eine Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verabschiedet.
Kirche und Diakonie positionieren sich damit gegen jede Form von Grenzüberschreitungen und sexualisierter Gewalt. Sie sollen sichere Orte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sein, die bei Bedarf Hilfe und Unterstützung anbieten.
Das Diakonische Werk Hamburg
- berät und unterstützt seine Mitgliedseinrichtungen bei der Erstellung und Weiterentwicklung von Schutzkonzepten zur Prävention und Intervention in Fällen sexualisierter Gewalt. Wir kooperieren dabei mit den Fachberatungsstellen vor Ort.
- erarbeitet unter Beteiligung aller Mitarbeitenden ein institutionelles Schutzkonzept und positioniert sich gegen jede Form von Grenzüberschreitung, Diskriminierung, Gewalt und sexualisierte Gewalt. Dieses wird nach Fertigstellung auf unserer Internetseite zu finden sein.
- berät und unterstützt bei Meldungen zu Grenzverletzungen, Gewalt und sexualisierter Gewalt.
- ist Meldestelle in Fällen von sexualisierter Gewalt.
Im Landesverband steht für fachliche Fragen zur Prävention und Meldung von sexualisierter Gewalt Herr Simon Norbisrath als Ansprechperson (Präventions- und Meldebeauftragte) zur Verfügung.
Als Mitglied im Vorstand des Diakonischen Werkes Hamburg ist Frau Gabi Brasch Ansprechperson.