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Das kostet die Wohngemeinschaft im Seniorenheim

Die Kosten für einen WG-Heimplatz setzen sich aus vier Bestandteilen zusammen:

1. die allgemeinen Pflegeleistungen
2. die Unterkunft (hier sind Betriebs- und weitere Kosten gemeint, wie Wäscheversorgung und Veranstaltungen)
3. die Verpflegung
4. Investitionskosten (vergleichbar mit der Nettokaltmiete)

Die Höhe des Gesamtheimentgelts ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Der von Ihnen zu bezahlenden Eigenanteil ist jedoch in den Pflegegraden 2 – 5 gleich hoch. Eine Ausnahme gilt für den Pflegegrad 1, für den von der Pflegeversicherung lediglich ein Zuschuss von 125 € gewährt wird. Aufgrund einer besseren personellen Ausstattung, ist der einheitliche Eigenanteil jedoch höher als in einer Pflegeeinrichtung, die nicht nach dem stationären Wohngemeinschaftskonzept arbeitet.

Variabel ist jeweils die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung, abhängig vom Pflegegrad. Die Pflegeversicherung bezahlt einen Zuschuss, dessen Höhe von der Pflegestufe abhängt.

Der Zuschuss beträgt monatlich:

Pflegegrad 1:     Zuschuss in Höhe von 125 €
Pflegegrad 2:     770 €
Pflegegrad 3:     1.262 €
Pflegegrad 4:     1.775 €
Pflegegrad 5:     2.005 €

Wir beraten Sie beim Ausfüllen von Anträgen und stellen den Kontakt zur Sozialbehörde her, falls Ihre eigenen Mittel nicht ausreichen, den Aufenthalt in unseren diakonischen Einrichtungen zu finanzieren.

Kontakt zum ServiceCenter Kirche und Diakonie

Wenn Sie zu Ihren Fragen auf unserer Seite keine Antworten gefunden haben, hilft Ihnen das ServiceCenter Kirche und Diakonie Hamburg gerne weiter.

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