Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November weist die Diakonie Hamburg auf die nach wie vor schwierige Situation für geflüchtete Frauen in Hamburg hin.
Stefanie Leich, Leiterin des Diakonie-Frauenhauses in Hamburg: „Zwei Probleme sind besonders dringend: Erstens brauchen wir mindestens dreißig zusätzliche Frauenhausplätze für geflüchtete Frauen. Und zweitens muss auch in den Flüchtlingsunterkünften künftig ohne Wenn und Aber gelten: Wer schlägt, muss gehen!“
Hintergrund
Nicht nur auf der Flucht, auch nach ihrer Ankunft in Hamburg waren und sind geflüchtete Frauen in hohem Maß von Gewalt betroffen. In Bezug auf ihren Schutz fehlten zunächst selbst grundlegende Standards wie getrennte Duschen, abschließbare Toiletten oder die Möglichkeit zur von Männern getrennten Unterbringung. Mittlerweile hat die Stadt gegengesteuert und Gewaltschutzkonzepte in den Unterkünften verbindlich gemacht. Darüber hinaus gibt es jetzt spezielle Unterkünfte für besonders schutzbedürftige Personen sowie ein mobiles Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Frauen. Die bisherigen Maßnahmen reichen jedoch bei weitem nicht aus.
Platzmangel in den Frauenhäusern
Im Rahmen der Unterkünfte für Geflüchtete gibt es in Hamburg aktuell 470 Plätze für besonders schutzbedürftige Personen wie minderjährige Flüchtlinge, Schwangere, Ältere, Menschen mit Behinderungen oder Menschen, die Folter erlitten haben. Das hört sich viel an, doch reichen weder die Plätze noch bieten sie den notwendigen Schutz, den viele bedrohte geflüchtete Frauen brauchen. Die Frauenhäuser mit ihren hohen Sicherheitsstandards können die Anfragen nicht mehr auffangen. In der Konsequenz finden immer mehr Frauen keinen Frauenhausplatz in Hamburg und müssen zum Teil bundesweit weitervermittelt werden. Eine schnelle Lösung ist wichtig, da – vor allem im Rahmen des Familiennachzuges – der Anteil von Frauen an den Flüchtlingen weiter steigt. Wurden im Februar 2016 noch 16 Prozent (31 Plätze) der Frauenhausplätze von geflüchteten Frauen und Kindern belegt, waren es im Juli 2016 bereits 21 Prozent (41 Plätze). Schon jetzt entspricht die Anzahl der Frauenhausplätze in Hamburg nicht der vom Europarat empfohlenen Richtlinie.
Gewaltschutzgesetz versus Ausländerrecht
Nach dem Grundsatz „Wer schlägt, muss gehen“ bietet das Gewaltschutzgesetz die Möglichkeit einer Wegweisung und eines Näherungsverbotes. Von Gewalt bedrohten Frauen in Unterkünften für Geflüchtete haben diesen Schutz durch Wegweisen nicht; dem stehen die wohnsitzbeschränkenden Auflagen des Ausländerrechtes im Weg: Man kann keine Person wegweisen, die sich qua Gesetz dort aufhalten muss. Nach Ansicht der Diakonie ist der Schutz vor körperlicher und psychischer Gewalt eindeutig das höhere Rechtsgut. Dies muss nun dringend vom Gesetzgeber entsprechend klargestellt werden.
Für Rückfragen steht Ihnen Dr. Korinna Heimann, Fachbereichsleiterin Migrations- und Frauensozialarbeit im Diakonie-Hilfswerk Hamburg unter 040 / 30 62 0 -219 oder unter 0151 / 46 15 63 39 gern zur Verfügung.