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Verträge zur Finanzierung von Jugendhilfeleistungen

Den Bezirken ist die Möglichkeit eröffnet worden, Leistungen der Jugendhilfe (u.a. sozialräumliche Angebote, Projekte) nicht über Zuwendungen, sondern über zweiseitige Verträge nach § 77 SGB VIII mit den Trägern der freien Jugendhilfe zu finanzieren.

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Uwe Mühling

Fachbereichsleitung Kinder- und Jugendhilfe, Bereich Landesverbandliche Vertretung und Finanzen
Diakonisches Werk Hamburg
Königstraße 54
22767 Hamburg