In der Hamburger Morgenpost vom 9. Dezember erklärt der Pressesprecher der Sozialbehörde, das Winternotprogramm richte sich an Deutsche und Menschen, die sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Landespastor Dirk Ahrens: „Herr Schweitzer irrt. Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz verpflichtet die Stadt, alle Menschen sicher unterzubringen, denen sonst Gefahr für Leib und Leben droht. Es unterscheidet nicht zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen. Es interessiert sich auch nicht für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Das Winternotprogramm ist keine mildtätige Gabe, die man je nach politischer Stimmung gewähren oder verweigern kann, sondern ein Rechtsanspruch für alle Menschen, die kein Dach über dem Kopf haben.“
Hintergrund
Die hamburgischen Behörden haben nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) die im Einzelfall zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Eine Gefahr besteht immer, wenn elementare Rechte von Menschen, also das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit oder die Menschenwürde verletzt zu werden drohen. Ein solcher Gefahrentatbestand liegt auch dann vor, wenn Menschen unfreiwillig obdachlos sind.
Für Rückfragen steht Ihnen Dr. Dirk Hauer, Leiter des Fachbereiches Migration- und Existenzsicherung im Diakonischen Werk Hamburg, unter 040 / 30 62 0-367 gern zur Verfügung.