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Zaa-05-Diakonie-Hamburg

1.350 Ukrainer*innen suchen Beratung in der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA)

Datum:
30. März 2023

Seit Beginn des russischen Angriffskriegs nutzten 1.350 Menschen aus der Ukraine das Angebot der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) der Diakonie Hamburg. Nach der Flucht nach Deutschland ist für viele der Vertriebenen der Wunsch groß, beruflich im neuen Heimatland Fuß zu fassen. Eine Arbeitsstelle ermöglicht es auf eigenen Beinen zu stehen, strukturiert den Alltag und lenkt davon ab, ständig in Gedanken im Heimatland zu sein. Die Mehrheit der Ratsuchenden in der ZAA waren Frauen mit akademischen Abschlüssen. Die häufigsten Berufsgruppen waren dabei akademische Heilberufe wie beispielsweise Ärzt*innen oder Psychotherapeut*innen, gefolgt von pädagogischen Berufen, Gesundheitsfachberufen wie etwa Pflegekräften sowie Fachkräfte aus dem Ingenieurwesen. Eine Besonderheit im Vergleich zu Menschen aus anderen Ländern ist, dass viele Ukrainer*innen mehrere Qualifikationsabschlüsse aus unterschiedlichen Fachrichtungen mitbringen.  

Am 1. April jährt sich das elfte Mal das Inkrafttreten des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) – Ukrainer*innen haben, ebenso wie Menschen aller anderen Nationalitäten,  dadurch einen allgemeinen Anspruch auf Feststellungsprüfung der Gleichwertigkeit und Anerkennungsverfahren ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit vergleichbaren deutschen Berufsabschlüssen.

„Integration in den Arbeitsmarkt schafft ein Gefühlt der Zugehörigkeit zur neuen Gesellschaft“, Rahela Abdullah, Leiterin der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA)

 

Hintergrund:

Die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) der Diakonie Hamburg als Teil des Hamburg Welcome Center (HWC) hilft bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Sie informiert bei Fragen rund um das Anerkennungsgesetz, Finanzierungsmöglichkeiten von Anerkennungsverfahren und organisiert Schulungen und Fachveranstaltungen. Um den Bedarf der Ratsuchenden entgegenzukommen, bietet die ZAA ausführliche Einzelberatungsgespräche in verschiedenen Formen der Beratung und in verschiedenen Sprachen. Das Projekt wird im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz regelt seit dem 1.4. 2012 das Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und Abschlüssen. Das Hamburgische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (HmbBQFG) wurde als erstes Landesgesetz verabschiedet und gewährt diesen entscheidenden Rechtsanspruch auf eine Anerkennungsberatung für alle Menschen mit ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen in Hamburg. 

Weitere Informationen zur ZAA finden Sie hier.

 

Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Dr. Korinna Heimann, Fachbereichsleitung Migration und Frauensozialarbeit, 040 30620-219, heimann@diakonie-hamburg.de

Rahela Abdullah, Leiterin des IQ-Projektes „Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA), 040 30620-254, abdullah@diakonie-hamburg.de

 

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Wiebke Dördrechter, Referentin Öffentlichkeitsarbeit, 040 30620-384 oder w.doerdrechter@diakonie-hamburg.de

 

Kontakt zum ServiceCenter Kirche und Diakonie

Wenn Sie zu Ihren Fragen auf unserer Seite keine Antworten gefunden haben, hilft Ihnen das ServiceCenter Kirche und Diakonie Hamburg gerne weiter.

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