Für Freiwilliges Engagement wird kein Gehalt gezahlt. Dennoch können in diesem Zusammenhang Geldflüsse eine Rolle spielen. Welche Regeln gelten für Aufwandsentschädigungen und Übungsleiterpauschalen, für steuerliche Freigrenzen oder für den Bereich von Zeitspenden und Spendenbescheinigungen? Welche gesetzlichen Bestimmungen sind für die Koordinierenden des Projekts oder der Einrichtung relevant?
Da immer Unvorhergesehenes passieren kann, lohnt ein ausführlicher Blick auf das, was in welcher Weise versichert ist bzw. durch den Träger abgesichert werden muss.
In diesem Zusatzmodul geht es um Grundinformationen zu Spenden, Steuerrecht, Unfallschutz und Haftpflichtversicherungen im Kontext freiwilliger Arbeit. Sie erhalten einen Überblick über den jeweiligen rechtlichen Rahmen und haben Gelegenheit, Fragen an Fachexperten zu stellen.
Das Zusatzmodul richtet sich an haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende in gemeinnützigen Einrichtungen, Projekten und Gemeinden, die Freiwillige koordinieren und über eine Ausbildung in Freiwilligenkoordination oder mehrjährige Praxiserfahrung verfügen.
REFERENTEN: Jan Soetbeer (Referent für Steuern, Mitgliedschaftsrecht u. Meldewesen im Landeskirchenamt Kiel); Dirk Erdelt (Referent, Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, Detmold)
TERMIN: Donnerstag, 20. Juni 2024 | 9:30 bis 16:45 Uhr
ORT: Diakonisches Werk Hamburg, Königstraße 54, 22767 Hamburg
Anmeldung an info@ife-hamburg.de
Veranstaltende: Institut für Engagemntförderung, Diakonisches Werk Hamburg und Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein
Beginn der Veranstaltung | 20.06.2024, 09:30 Uhr |
Ende der Veranstaltung | 20.06.2024, 16:45 Uhr |
Anmeldeschluss | 12.06.2024 |
Einzelpreis | 90 Euro für Mitarbeitende aus Kirche und Diakonie | 110 Euro für Teilnehmende aus anderen Einrichtungen |
Gebühren bei Rücktritt:
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung 15,- €. Bei Rücktritt nach dem 12.06.2024 werden 50 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt, wenn kein/e Ersatzteilnehmer/in gestellt wird. Bei Nichterscheinen oder einem Rücktritt weniger als 5 Werktage vor der Veranstaltung werden 100 % des Teilnahmebeitrags fällig.