Kosten
Strafrechtliche Verfahren in der Migrationsberatung
Dass das Strafrecht Rassismus produziert und das strafrechtliche Verfahren vom Ermittlungsverfahren bis zum Vollzug der Strafe von rassistischen Strukturen und Verhaltensweisen geprägt ist, ist kein Geheimnis mehr.
Hinzukommen Strafrechtsnormen, die sich im Aufenthalts- und Asylrecht befinden, die explizit nur zur Bestrafung von Menschen ohne deutschen Pass vorgesehen sind.
Zudem werden im System vorgesehene vereinfachende Verfahrensweisen genutzt, um den Rechtsweg abzukürzen und schnelle Verurteilungen zu produzieren, teils ohne Kenntnis der Betroffenen, die dann im Strafrecht Beschuldigte bis Verurteilte genannt werden.
Die Veranstaltung soll den Blick schärfen für Beratende im Aufenthalt- Sozial und Asylrecht, um Prinzipien und Grundstrukturen des strafrechtlichen Verfahrens und die Waffen der Verteidigung kennenzulernen, um die Fallstricke zu erkennen, die sowohl mit der Beratung einhergehen, aber auch am Rande derselben ausgemacht werden können.
Was darf gesagt werden, wann darf geschwiegen werden?
Wie kann eine rechtskräftige Verurteilung noch aufgehoben werden?
Zielgruppe: Migrationsberater*innen, Sozialarbeiter*innen, Interessierte
Kontakt: fortbildungen@diakonie-hamburg.de