Datum:
Fr. 24. Mai 2024 9:30 - 13:30
Von:
Heiko Habbe, Rechtsanwalt
Ort:
Viele Geflüchtete, die seit 2015 nach Deutschland kamen, sind nun fünf Jahre und länger im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. Welche Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung gibt es? Welche Voraussetzungen müssen für die Niederlassungserlaubnis, die Daueraufenthaltserlaubnis-EU oder die Einbürgerung erfüllt werden? Welche Rolle spielen Sprachkenntnisse und ein gesicherter Lebensunterhalt, welche Ausnahmen gelten?
Wenn Sie zu Ihren Fragen auf unserer Seite keine Antworten gefunden haben, hilft Ihnen das ServiceCenter Kirche und Diakonie Hamburg gerne weiter.
Erhalten Sie Neuigkeiten aus der diakonischen Arbeit regelmäßig per E-Mail