In der Beratungspraxis stellt sich oft die Frage, ob nach einem bereits erfolglosen Asylverfahren noch ein weiterer Asylfolgeantrag gestellt werden soll. Wir wollen in der Fortbildung darüber sprechen, in welchen Fällen es sinnvoll ist, welche Anforderungen dafür erfüllt sein müssen und welche rechtlichen Auswirkungen dies hat. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des EuGH gibt es in bestimmten Fallkonstellationen für Asylfolgeanträge wieder bessere Erfolgsaussichten.
Zielgruppe: Teilnehmer:innen, die haupt- oder ehrenamtlich an der Arbeit mit Geflüchteten Interesse haben und mehr wissen wollen über die rechtliche Hintergründe, aufenthaltsrechtliche Perspektiven und Hilfsmöglichkeiten.