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Minderjährige Geflüchtete in der Jugendhilfe & Migrationsberatung
Minderjährige Geflüchtete in der Jugendhilfe & Migrationsberatung

Migrationsrecht:Minderjährige Geflüchtete in der Jugendhilfe & Migrationsberatung

Datum:
Mi. 12. Juni 2024 9:00 - 16:30
Von:
Ilka Quirling & Björn Stehn – Rechtsanwält:innen
Ort:
Diakonisches Werk Hamburg
Königstraße 54
22767 Hamburg

Kosten

110,00 €
Mitgliedseinrichtungen
140,00 €
Externe

In dieser Fortbildung geht es um das relevante Grundlagenwissen für die Arbeit mit jungen Geflüchteten in der Jugendhilfe unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen des Ausländerrechts.

Die aktuellen Gesetze, Behördenzuständigkeiten und Hamburgspezifisches werden in den Blick genommen sowie deren Bedeutung und Folgen für die Alltagspraxis in der Betreuung / Begleitung der jungen Menschen diskutiert.

Dargestellt wird die Situation der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in der Zeit unmittelbar nach Ankunft in Hamburg: Inobhutnahme beim KJND, Alterseinschätzung, bundesweite Verteilung, Einleitung des Vormundschaftsverfahrens, Übergang in Folgeeinrichtungen

Besprochen wird darüber hinaus, welche Schritte zur Aufenthaltssicherung erforderlich sind, in welchen Konstellationen besser kein Asylantrag gestellt wird und welche rechtlichen Auswirkungen diese anfängliche Entscheidung für das spätere Aufenthaltsverfahren hat.

Weiter wird der Ablauf des Asylverfahrens und die Folgen von positiven oder negativen Entscheidungen dargestellt sowie aufenthaltsrechtliche Verfahren ohne Asylantrag bzw. nach abgelehnten Asylantrag. Berücksichtigt werden insbesondere die gesetzlichen Neuregelungen des Chancenaufenthaltsgesetzes und des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, aus beiden Gesetzen ergeben sich gerade für junge Geflüchtete sowohl Verbesserungen als auch teilweise erhebliche Verschlechterungen. Berücksichtigt werden auch die jetzt noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetze zur Einbürgerung und zur erleichterten Abschiebung.

Ferner werden die strafrechtlichen Besonderheiten und versteckten Möglichkeiten in den Blick genommen, die im Jugendgerichtsverfahren abweichende Möglichkeiten bieten, einzugreifen und auch nach einem als abgeschlossen geglaubten Verfahren noch zu verteidigen.

Vom Recht die Aussage zu verweigern über das Recht und die Pflicht die Vertreterperson/die Vormünderin zu informieren oder hinzuzuziehen im gesamten Strafverfahren.

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