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Viele Geflüchtete haben einen besonderen Schutzbedarf, aus dem sich Abschiebungsverbote ergeben können. Dabei geht es häufig um Erkrankungen, aber auch Minderjährige und junge Erwachsene, alleinstehende Frauen und Familien mit kleinen Kindern können besonders schutzbedürftig sein. Was sind die gesetzlichen Grundlagen für diese Schutzgewährung? Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um den besonderen Schutzbedarf im Verfahren erfolgreich geltend zu machen? Was ergibt sich daraus z.B. in Bezug auf die Anforderungen für Atteste und Stellungnahmen?
Zielgruppe: Berater*innen, Sozialarbeiter*innen, Behandler*innen und Multiplikator*innen
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