Je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen können zum Beispiel Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsverzögerungen, Ess-oder Schlafstörungen, Aggressionen oder Ängste Gründe für Eltern sein, sich an unsere Beratungsstelle zu wenden. Manchmal ist aber auch nur das unspezifische Gefühl, dass „irgendetwas nicht stimmt“, beim Kind oder in der Interaktion oder vielleicht auch bei mir oder uns als Eltern(teil).
Im Kindergartenalter sind unter anderem Trennungs- und Kontaktschwierigkeiten, Sprachstörungen, Einnässen, Einkoten oder andere psychosomatische Beschwerden Anlässe, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Im Schulalter stehen oft Leistungs- und Verhaltensprobleme im Vordergrund der Sorge von Eltern und LehrerInnen.
Beratung von Jugendlichen
Die mit der Pubertät beginnende Ablösung vom Elternhaus bringt dann noch einmal neue Belastungen für die Jugendlichen und ihre Familien. Gerade für Jugendliche ist es wichtig zu wissen, dass man auch ohne die Eltern eine Beratungsstelle aufsuchen kann und dass es auf diese auch einen Rechtsanspruch gibt.
Im Vordergrund unserer Arbeit steht das Wohl des Kindes
Nach der Anmeldung bei uns werden wir in den ersten Gesprächen in der Regel mit den Eltern versuchen, die Schwierigkeiten zu verstehen, um dann zu entscheiden, welche Beratungsgestaltung für Sie das Richtige ist.
Es gibt viele Erziehungsberatungen, an denen das oder die Kinder nicht unmittelbar teilnehmen müssen. Hier reflektieren dann die Eltern (oft ist es auch ein alleinerziehendes Elternteil) ihren persönlichen Erziehungsstil.
Oft ist es – immer nach einer entsprechenden Schweigepflichtsentbindung – angebracht, mit dem sozialen Umfeld Kontakt aufzunehmen, in den meisten Fällen ist das die Schule bzw. die KiTa. In vielen Fällen ist es auch sinnvoll gemeinsam mit den Eltern das Jugendamt mit einzubeziehen.
Neben der Arbeit mit dem Elternteil/den Eltern gibt es bei uns auch die Möglichkeit zu kindertherapeutischer Begleitung.