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Informationen zur Umsetzung der Anerkennungsrichtlinie der EKD zur Anerkennung sexualisierter Gewalt
Informationen zur Umsetzung der Anerkennungsrichtlinie der EKD zur Anerkennung sexualisierter Gewalt

Informationen zur Umsetzung der Anerkennungsrichtlinie der EKD zur Anerkennung sexualisierter Gewalt:Informationen zur Umsetzung der Anerkennungsrichtlinie der EKD zur Anerkennung sexualisierter Gewalt

Datum:
19. Nov. 2025
Von:
Diakonisches Werk Hamburg

Informationen zur Umsetzung der Anerkennungsrichtlinie der EKD zur Anerkennung sexualisierter Gewalt

Sehr geehrte Vertretungen der Mitgliedseinrichtungen, liebe Kolleg*innen,

wie angekündigt möchten wir Sie mit diesem Informationsrundschreiben über die geplante Umsetzung der Anerkennungsrichtlinie der Evangelischen Kirche Deutschland im Diakonischen Werk Hamburg informieren. Sie erhalten die aktuelle Fassung sowie die Begründung der Richtlinie und ein FAQ in der Anlage.

Die Anerkennungsrichtlinie legt einheitliche Standards für Anerkennungsverfahren in der Evangelischen Kirche Deutschland und in der Diakonie fest, um Betroffenen sexualisierter Gewalt eine angemessene Anerkennung und Unterstützung zu bieten. Sie soll sicherstellen, dass Betroffene bundesweit auf einheitliche Standards treffen, um die Vergleichbarkeit der Art und Höhe von Anerkennungsleistungen zu gewährleisten. Dabei handelt es sich um ein Verfahren eigener Art, das heißt, Verfahrensvorschriften in Bezug auf andere Verfahren finden keine Anwendung.

Geregelt werden individuelle Anerkennungsleistungen an Betroffene, die sich an ihren spezifischen Erfahrungen und den Folgen der Taten orientieren. Es gibt keine Obergrenzen für diese individuellen Leistungen. 

Das Verhalten der Organisation wird bei der Festlegung dieser Leistungen berücksichtigt. Darüber hinaus werden zusätzlich pauschale Leistungen in Höhe von 15.000 Euro für Fälle von strafbaren Taten gewährt, auch wenn der Straftatbestand bereits verjährt ist.

In der Nordkirche werden diese Leistungen in einer gemeinsamen Anerkennungskommission zwischen den drei Landesverbänden Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie der Landeskirche bearbeitet. Hierzu haben wir uns mit der Nordkirche auf eine gemeinsame Finanzierung für die kommenden drei Jahre geeinigt. Demnach werden die Kosten bis zu einem Gesamtvolumen von 350.000 Euro im Verhältnis von 70% (Nordkirche) zu 30% (Landesverbände nach Verteilungsschlüssel) getragen. Reichen die im Fonds vorhandenen Mittel zur Finanzierung von Anerkennungsleistungen nicht aus, werden Mehraufwendungen zu 20 % von den Diakonischen Werken und zu 80 % von der Nordkirche getragen. Der Anteil des Diakonischen Werks Hamburg an dem diakonischen Anteil des Gesamtfonds beträgt 38,50 %, somit 47.162,50 €.

Das Diakonische Werk Hamburg wird in 2026 die Kosten der Anerkennungsleistungen aus dem Haushalt des Landesverbandes begleichen. Für die Folgejahre wird es notwendig sein, die Finanzierung solidarisch auf alle Mitgliedseinrichtungen über die Mitgliedsbeiträge umzulegen. Ein Beispiel: Die Mitgliedseinrichtung Stiftung ABC (eine kleinere Komplexeinheit) zahlt laut aktueller Beitragsordnung für 2025 einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 32.228,55 € für das Diakonische Werk Hamburg. Die Erhöhung des Beitrags um die Umlage von 2,62 % würde für diese Einrichtung eine geldwerte Erhöhung von 844,39 € bedeuten. 

Hierfür werden wir Ihnen auf der Mitgliederversammlung am 25.11.25 verschiedene Satzungsänderungen vorschlagen, die die Mitgliedseinrichtungen verpflichten, die Maßnahmen der Anerkennungsrichtlinie der EKD sowie die „Rahmenrichtlinie der Diakonie Deutschland zum Schutz vor und zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt“ umzusetzen und sich an einer solidarischen Fondslösung zu beteiligen. Beide Richtlinien sind im Präventionsgesetz der Nordkirche enthalten. Unterlagen und konkrete Vorschläge erhalten Sie mit der Einladung Ende Oktober.

 

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