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Kronenkreuz in einer Schachtel

Verleihung des Kronenkreuzes

Seit 1972 wird das Kronenkreuz als Dankeszeichen und Wertschätzung für eine langjährige ehren- oder hauptamtliche Mitarbeit in der Diakonie in Form einer Anstecknadel oder Brosche sowie einer Urkunde verliehen. Dabei steht die Würdigung des ehrenamtlichen Engagements besonders im Blickpunkt.

An wen kann das Kronenkreuz verliehen werden?

Das Goldene Kronenkreuz kann an haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende der Diakonie nach 25-jähriger Tätigkeit oder beim Wechsel in den Ruhestand nach 15-jähriger Tätigkeit verliehen werden. Das Goldene Kronenkreuz gibt es in zwei Ausführungen: Als Anstecknadel und als Ansteckbrosche. 

Das Silberne Kronenkreuz kann an haupt-,  oder ehrenamtliche Mitarbeitende nach 10-jährigem Dienst in der Diakonie verliehen werden.

Bei der Dienstzeitenberechnung können Zeiten in anderen kirchlichen Arbeitsgebieten angerechnet werden

Das (Goldene) Kronenkreuz ist kein Orden und keine Auszeichnung, sondern Ausdruck des Dankes, der in einem besonderen Rahmen stattfinden soll.

Beantragung

Zur Beantragung von Kronenkreuzen senden Sie bitte eine E-Mail bis spätestens 6 Wochen vor der Verleihung an folgende Adresse: vorstandssekretariate@diakonie-hamburg.de.

Außerdem bitten wir um die Zusendung folgender Informationen:

  • Anrede sowie Vor- und Zuname der Person, die das Kronenkreuz erhalten soll.
  • Datum und Grund der Verleihung.
  • Namen der Person, die das Kronenkreuz beantragt.

Vielen Dank.

Kontakt für Versand und für Rückfragen: vorstandssekretariate@diakonie-hamburg.de

Wofür ist das Kronenkreuz?

Kirchengemeinden, Diakonische Werke oder Einrichtungen können für ihre haupt- oder ehrenamtlich tätigen Mitarbeitenden bei ihrem Landesverband die Verleihung des Kronenkreuzes in Gold oder Silber beantragen. In der Regel wird das Kronenkreuz von einer leitenden Person oder einem Einrichtungsleitenden vor Ort verliehen. Die Verleihung des Kronenkreuzes ist Ausdruck der Wertschätzung der Diakonie für die Mitarbeitenden und die von ihnen geleistete Arbeit.  

Die Verleihung des Goldenen Kronenkreuzes geschieht zumeist als öffentlicher Akt, im Rahmen einer besonderen "Feierstunde" (Jahresfest, Jubiläum o. ä.) oder in einem Gottesdienst. Zum Goldenen Kronenkreuz gibt es eine Urkunde mit den Unterschriften des aktuellen Diakoniepräsident*in sowie der aktuellen Landespastor*in. Zum Silbernen Kronenkreuz senden wir Ihnen auf Wunsch eine Urkunde der Diakonie Hamburg mit der Unterschrift der aktuellen Landespastor*in.

Durchführung der Verleihung

Die Verleihung findet im Rahmen einer besonderen Feierstunde statt. Zu den Elementen der Veranstaltung können folgende Elemente gehören:  

  • Geistliche Besinnung (Andacht) bzw. Predigt (wenn die Verleihung im Rahmen eines Gottesdienstes stattfindet) mit biblischen Bezügen zur Diakonie (s. unten).
  • Kurze Erläuterung des Kronenkreuzes und des Selbstverständnisses von Diakonie.
  • Vorstellung der Person(en) und ihrer Tätigkeiten und eine angemessene Würdigung.
  • Verleihung der Anstecknadel bzw. Brosche und Überreichung der Urkunde.
  • In der Regel gibt es auch einen kommunikativen Teil, der mehr oder weniger aufwändig gestaltet werden kann (Empfang, Kaffeetrinken, get together). Oft ist die Verleihung Teil einer für die Gemeinde oder Einrichtung bedeutsamen Veranstaltung (Jubiläum, Jahresfest).
  • Findet die Verleihung in einem Gottesdienst statt, gibt es keine festen liturgischen Vorgaben.

Geschichte und Bedeutung des Kronenkreuzes

Aus Anlass des 75-jährigen Jubiläums im Jahr 1923 hat der damalige "Central-Ausschuss der Inneren Mission" begonnen, Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben mit dem Ziel, im öffentlichen Auftreten die Zusammengehörigkeit der verschiedenen Einrichtungen der Inneren Mission erkennbar zu machen. Dafür sollte ein Symbol geschaffen werden, das einfach, einprägsam und vielseitig verwendbar ist. Dabei sollte das Kreuz mit den Anfangsbuchstaben der Inneren Mission, also dem "I" und dem "M", in Verbindung gebracht werden. Professor Richard Boeland von der Kunstschule Berlin entwarf das Kronenkreuz 1925.  

1957 wurde das "Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland" als Zusammenschluss aus Innerer Mission und Hilfswerk gegründet. Das Diakonische Werk übernahm das Signet als sein eigenes Symbol. Der Name "Kronenkreuz" ist nicht ursprünglich, er bildete sich erst später heraus. Zusammen mit dem Schriftzug Diakonie (Wort-Bild-Marke) bildet das Kronenkreuz das urheberrechtlich geschützte Markenzeichen der Diakonie in Deutschland. Theologisch gesehen ist das Kronenkreuz ein Hinweis auf das biblisch begründete Selbstverständnis der Diakonie: Das Kreuz als Hinweis darauf, dass Gott selber in Jesus aus Nazareth das Leiden und Sterben der Menschen geteilt hat. Die Krone als Zeichen der Auferstehung und der darin begründeten Hoffnung, dass Gott in Jesus Christus Leiden und Tod überwunden hat.