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  • Wir informieren bei Fragen rund um das Anerkennungsgesetz und Finanzierungsmöglichkeiten von Anerkennungsverfahren.
  • Die Beratungen sind kostenlos und vertraulich.
  • Die ZAA ist nur für Personen zuständig, die in Hamburg leben oder arbeiten möchten.
  • Die ZAA berät auch zum Aufenthaltsrecht, allerdings nur im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse.

 

Was kann ich bei der ZAA fragen, wenn ich einen Abschluss aus dem Ausland habe?

  • Brauchen Sie eine Anerkennung, um in Hamburg arbeiten zu dürfen?
  • Kann Ihr Abschluss anerkannt werden?
  • Wer ist für die Anerkennung zuständig?
  • Welche Unterlagen sind für die Anerkennung nötig?
  • Was kostet die Anerkennung, wie kann sie bezahlt werden? 

Wenn ein Anerkennungsbescheid schon vorliegt, beantworten wir gerne Ihre Fragen dazu. Wir klären, ob Sie noch eine weitere Qualifizierung brauchen, um die endgültige Anerkennung zu bekommen.

Für Menschen, die im Jobcenter betreut werden ist wegen der Anerkennungskosten eine Bescheinigung (Laufzettel) über die Anerkennungsberatung  vom JobCenter notwendig. Wenn Sie diese Bescheinigung nicht zur Hand haben, dann bitte vereinbaren Sie zeitnah einen Beratungstermin bei Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft beim JobCenter und holen Sie diese ein.  Rufen Sie beim Service-Center unter 040 - 2485 1444 an. Oder buchen Sie mit wenigen Klicks Termine bei Ihrem JobCenter unter https://termine.team-arbeit-hamburg.de/de/start . Bitte senden Sie uns die Bescheinigung des Jobcenters vor Ihrem ZAA-Beratungstermin zu, damit wir diese für Sie mit  den Anerkennungskosten ausfüllen. 

Ja, die ZAA ist ein Leistungsbereich des   Hamburg Welcome Center (HWC)    und im HWC für die Anerkennungsberatung zuständig. Das HWC unterstützt gemeinsam mit allen städtischen und nicht städtischen Einrichtungen potenzielle Fachkräfte, die nach Hamburg kommen oder zugewandert sind, sowie Unternehmen. Das HWC berät zu Fragen rund um Einreise und Aufenthalt, Arbeitsmarktintegration, berufliche Orientierung, Kompetenzerfassung und (Teil-)Qualifizierung. Zudem unterstützt das HWC bei Bewerbungen und der Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung sowie bei der Besetzung freier Stellen. Es informiert über Deutschkurse und das Leben in Hamburg (Kita, Schule, Krankenversicherung). 

Eine Beratung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 Für einen Beratungstermin benötigen wir:

Als Hilfe zum Ausfüllen des Formulars finden Sie 👉hier Erklärvideos in verschiedenen Sprachen.

Was passiert, nachdem ich das WEB-Formular ausgefüllt habe?

Nach der erfolgreichen Registrierung prüfen wir Ihre Angaben und Unterlagen und je nach Art Ihres Abschlusses erhalten Sie per E-Mail eine Einladung für eine:

  • Persönliche, telefonische oder Videoberatung, aber auch eine schriftliche Beratung per E-Mail

👉 Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang und Spamordner.

Ich war bereits bei der ZAA – muss ich das Web-Formular trotzdem ausfüllen?

  • Ja, wenn Ihre letzte Beratung vor 2020 stattgefunden hat.
  • Nein, wenn Sie nach 2020 bereits bei uns beraten wurden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Ansprechperson oder schreiben Sie an unsere Zentrale: ✉️ zaa@diakonie-hamburg.de

Sie leben noch im Ausland?

Für Sie gibt es eine spezialisierte Zentrale Beratungsstelle,  Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA). Sie  berät Sie und begleitet Sie durch das Verfahren und berät Sie rund um das Thema Anerkennung ausländischer Abschlüsse, zur Einreise und Visumverfahren sowie zur Arbeitschance in Bundesländern berät. Mehr dazu erfahren Sie im Video.

Für Sie gibt es eine zentrale Beratungsstelle, die sich auf Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Einreise- und Visumverfahren sowie Arbeitsmöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern spezialisiert hat. Mehr dazu erfahren Sie im Video.

Sie wohnen in einem anderen Bundesland?

Die Zentralstelle Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) ist eine Beratungsstelle in Hamburg und zuständig für das Bundesland Hamburg. Für eine Beratung zur Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses kontaktieren Sie die regionalen IQ-Beratungsstellen, die für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständig ist. Diese finden Sie auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland" https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/beratungssuche.php 

Wir bemühen uns, Sie so schnell wie möglich zu beraten.  Sie können vorher schon diese Themen vorbereiten:

Unterlagen vorbereiten

 Deutschkenntnisse verbessern, da diese neben Anerkennung eine sehr wichtige Rolle bei der Arbeitssuche spielt.

Abhängig von Ihrem Abschluss und dem Anerkennungsverfahren gibt es jeweils eine individuelle Checkliste an Dokumenten, jedoch benötigen Sie in der Regel die folgenden Unterlagen: 

  • Abschlusszeugnisse
  • Fächer- und Notenlisten
  • Arbeitszeugnisse/Nachweise

📌 Hinweis: In der Beratung helfen wir Ihnen gerne, die erforderlichen oder fehlenden Unterlagen für das Anerkennungsverfahren Ihres Abschlusses zu identifizieren.

Für unser Beratungsangebot ist eine Übersetzung nicht erforderlich. Anhängig vom Anerkennungsverfahren Ihres Abschlusses, besprechen wir in der Beratung, ob und welche Unterlagen Sie übersetzen lassen müssen. 

Eine deutsche Übersetzung wird von einem vereidigten Übersetzer erstellt und ist für viele Anerkennungsverfahren Pflicht.  In dieser Übersetzerdatenbank finden Sie ein passendes Übersetzungsbüro: www.justiz-dolmetscher.de 

Es hängt von Ihrer finanziellen Situation ab.

  1. Sie sind beim Jobcenter (JC) gemeldet:
    ➝ Beantragen Sie dort nach Übernahme der Anerkennungskosten.   Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft beim JobCenter und beantragen Sie eine Kostenübernahme.   Rufen Sie beim Service-Center unter 040 - 2485 1444 an. Oder buchen Sie mit wenigen Klicks Termine bei Ihrem JobCenter unter https://termine.team-arbeit-hamburg.de/de/start .  Sobald Sie eine Kostenzusage mit einer Bescheinigung (Laufzettel) erhalten haben, laden Sie diese bitte zusammen mit Ihren anderen Unterlagen im Beratungsformular hoch.  Wir tragen unsere Einschätzung zur Anerkennung Ihres Abschlusses für Ihr Jobcenter ein. 
  2. Sie sind nicht bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet: 
    ➝ Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit (als arbeitslos ohne Leistungsbezug) und stellen Sie dort den Antrag auf Kostenübernahme. 
  3. Ihr Antrag wurde vom JC oder von der Agentur für Arbeit schriftlich abgelehnt:
    ➝ Kontaktieren Sie die ZAA – wir prüfen Ihre Voraussetzung für eine mögliche  Förderung über das Hamburger Förderprogramm (nachrangig).
  4. Sie sind berufstätig, arbeiten aber unterhalb ihrer gelernten Qualifikation: 
    ➝ Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung möglich.  
    ➝ Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der ZAA zur Klärung.    

Eine beglaubigte Kopie ist eine Übereinstimmung von Kopie mit dem Originaldokument, dass mit einem Beglaubigungsvermerk oder Stempel bestätigt wird. In Deutschland können Behörden oder Notare eine Kopie amtlich beglaubigen.

Falls die zuständige Anerkennungsstelle Ihre Dokumente „im Original“ verlangt, dann sollten Sie amtlich beglaubigte Kopien vom Notariat einreichen, diese ersetzen Originaldokumente. Verschicken Sie bitte keine Originaldokumente!

Wenn Ihre persönlichen Daten (z. B. Name) auf Dokumenten unterschiedlich sind, reichen Sie bitte eine Namensänderungsurkunde (z. B. Heirats- oder Geburtsurkunde) ein.

Apostille und Legalisation sind zwei Verfahren zur Beglaubigung ausländischer Urkunden, damit diese in Deutschland anerkannt werden können.

  • Die Apostille ist ein vereinfachtes Verfahren und gilt für Länder, die Mitglied des Haager Übereinkommens
  • Die Legalisation ist ein aufwändigeres Verfahren für Länder, die nicht Teil dieses Übereinkommens sind. Dabei muss die Urkunde zusätzlich durch das zuständige Konsulat bestätigt werden.

Wenn Ihr Abschluss aus einem Land stammt, das nicht Mitglied des Haager Übereinkommens ist, benötigen Sie in der Regel eine Legalisationnicht eine Apostille.
Bitte informieren Sie sich auf der Website der deutschen Botschaft im jeweiligen Herkunftsland über die genauen Anforderungen.

Zusätzlich gibt es eine EU-Verordnung, die den Urkundenverkehr innerhalb der EU erleichtert. Für bestimmte Dokumente entfällt dadurch sogar die Pflicht zur Apostille.

👉 Wichtig: Sie brauchen nicht immer eine Apostille oder Legalisation für ein Anerkennungsverfahren.
Lassen Sie sich daher zunächst bei der zuständigen Anerkennungsstelle oder einer Beratungsstelle zur Anerkennung beraten, ob eine Beglaubigung Ihrer Dokumente überhaupt notwendig ist.

 

Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen zur Ausbildungssuche in Hamburg können Sie beim ZSJ Hamburg einen kostenlosen Antrag stellen. https://zsj.hamburg.de/schule-und-abschluesse/ 

HANNA steht für Hamburger Anerkennungsnavigator. Die kostenlose Online-Plattform richtet sich an ausländische Fachkräfte und deren Arbeitgebende.  Die Plattform erläutert Ihnen Schritt für Schritt den Ablauf des Anerkennungsverfahrens für Ihren ausländischen Berufsabschluss. Wenn Sie bereits wissen, mit welchem deutschen Abschluss oder Beruf Ihr Abschluss verglichen wird bzw. wie Ihr Abschluss auf Deutsch heißt, können Sie direkt zum passenden Anerkennungsverfahren navigieren. https://www.hamburg.de/iason/apps/hanna

Hinweis: Wenn Sie das Anerkennungsverfahren für Ihren Abschluss nicht findet oder das generierte Verfahren nicht verstehen, füllen Sie bitte unser Web-Formular aus. Wir beraten Sie selbstverständlich so umfassen wie möglich zum Anerkennungsverfahren Ihres Abschlusses.   

Bitte beachten Sie: Wir können keine technischen oder inhaltliche Fragen zum Portal HANNA beantworten.

Die Zeugnisbewertung ist keine Berufsanerkennung aber eine behördliche Bescheinigung, die einen ausländischen Hochschulabschluss in das deutsche Bildungssystem einstuft und von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) gegen Gebühr ausgestellt wird. Sie können die Zeugnisbewertung als Nachweis Ihres Hochschulniveaus bei Behörden, Botschaften und Arbeitgebenden verwenden, um Ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu verbessern, eine Einreise zu ermöglichen und/oder bei Erteilung eines Aufenthaltstitels unterstützend sein. Eine Zeugnisbewertung ist nur für nicht-reglementierte Hochschulabschlüsse relevant und nicht für alle Abschlüsse.

Bitte verwechseln Sie uns ZAA (Ihre Anerkennungsberatung in Hamburg) nicht mit der ZAB in Bonn. Wir sind eine Beratungsstelle zur Anerkennung und keine Anerkennungsstelle. Ihre Anträge auf Zeugnisbewertung werden nicht von uns bearbeitet. 

1. Portal Anerkennung in Deutschland:  Im Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“ finden Sie alle Informationen rund um die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in ganz Deutschland. Je nach Beruf und Stadt, in der Sie arbeiten möchten, finden Sie über dieses Portal die zuständigen Stellen. Es gibt eine große Palette von Berufen, die einer ausländischen Qualifikation entsprechen können. Hinter jedem Beruf steht eine zuständige Stelle, welche die Überprüfung dieser Gleichwertigkeit vornimmt. 

Über den Profi-Filter von "Anerkennung in Deutschland" findet sich eine Übersicht über Berufsbilder und zuständige Stellen in Deutschland. Sie können dort auch die speziell für Hamburg zuständigen Stellen suchen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zentrale Anlaufstelle Anerkennung

Süderstraße 32 B
20097 Hamburg
Eine Frau mit langen braunen Haaren und rotem Blazer lächelt in die Kamera und steht vor einem Fenster.

Sonila Muca

Zentrale Anlaufstelle Anerkennung
Zentrale Anlaufstelle Anerkennung
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20097 Hamburg

Iaviharizo Brunel Raherinandrasana

Verwaltung
Zentrale Anlaufstelle Anerkennung
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Unser Beratungsangebot

Weitere Informationen

Hamburg Welcome Center

Netzwerk und Förderung

Die „Zentrale Anlaufstelle Anerkennung“ wird im Rahmen des Förderprogramms   IQ - Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. Das Förderprogramm IQ − Integration durch Qualifizierung zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen ausländischer Herkunft ab. Die „Zentrale Anlaufstelle Anerkennung“ wird zusätzlich durch die Freie und Hansestadt Hamburg gefördert und ist ein Teil des „Hamburg Welcome Center“.

Nebeneinander werden verschiedene Förderpartner aufgelistet.