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  • Wir informieren bei Fragen rund um das Anerkennungsgesetz und Finanzierungsmöglichkeiten von Anerkennungsverfahren.
  • Die Beratungen sind kostenlos und vertraulich.
  • Die ZAA ist nur für Personen zuständig, die in Hamburg leben oder arbeiten möchten.
  • Die ZAA berät auch zum Aufenthaltsrecht, allerdings nur im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse.

 

Was kann ich bei der ZAA fragen, wenn ich einen Abschluss aus dem Ausland habe?

  • Brauchen Sie eine Anerkennung, um in Hamburg arbeiten zu dürfen?
  • Kann Ihr Abschluss anerkannt werden?
  • Wer ist für die Anerkennung zuständig?
  • Welche Unterlagen sind für die Anerkennung nötig?
  • Was kostet die Anerkennung, wie kann sie bezahlt werden? 

Wenn ein Anerkennungsbescheid schon vorliegt, beantworten wir gerne Ihre Fragen dazu. Wir klären, ob Sie noch eine weitere Qualifizierung brauchen, um die endgültige Anerkennung zu bekommen.

Für Menschen, die im Jobcenter betreut werden ist wegen der Anerkennungskosten eine Bescheinigung (Laufzettel) über die Anerkennungsberatung  vom JobCenter notwendig. Wenn Sie diese Bescheinigung nicht zur Hand haben, dann bitte vereinbaren Sie zeitnah einen Beratungstermin bei Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft beim JobCenter und holen Sie diese ein.  Rufen Sie beim Service-Center unter 040 - 2485 1444 an. Oder buchen Sie mit wenigen Klicks Termine bei Ihrem JobCenter unter https://termine.team-arbeit-hamburg.de/de/start . Bitte senden Sie uns die Bescheinigung des Jobcenters vor Ihrem ZAA-Beratungstermin zu, damit wir diese für Sie mit  den Anerkennungskosten ausfüllen. 

Eine Beratung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 Für einen Beratungstermin benötigen wir:

Als Hilfe zum Ausfüllen des Formulars finden Sie 👉hier Erklärvideos in verschiedenen Sprachen.

Was passiert, nachdem ich das WEB-Formular ausgefüllt habe?

Nach der erfolgreichen Registrierung prüfen wir Ihre Angaben und Unterlagen und je nach Art Ihres Abschlusses erhalten Sie per E-Mail eine Einladung für eine:

  • Persönliche, telefonische oder Videoberatung, aber auch eine schriftliche Beratung per E-Mail

👉 Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang und Spamordner.

Ich war bereits bei der ZAA – muss ich das Web-Formular trotzdem ausfüllen?

  • Ja, wenn Ihre letzte Beratung vor 2020 stattgefunden hat.
  • Nein, wenn Sie nach 2020 bereits bei uns beraten wurden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Ansprechperson oder schreiben Sie an unsere Zentrale: ✉️ zaa@diakonie-hamburg.de

Wir bemühen uns, Sie so schnell wie möglich zu beraten.  Sie können vorher schon diese Themen vorbereiten:

Unterlagen vorbereiten

 Deutschkenntnisse verbessern, da diese neben Anerkennung eine sehr wichtige Rolle bei der Arbeitssuche spielt.

Abhängig von Ihrem Abschluss und dem Anerkennungsverfahren gibt es jeweils eine individuelle Checkliste an Dokumenten, jedoch benötigen Sie in der Regel die folgenden Unterlagen: 

  • Abschlusszeugnisse
  • Fächer- und Notenlisten
  • Arbeitszeugnisse/Nachweise

📌 Hinweis: In der Beratung helfen wir Ihnen gerne, die erforderlichen oder fehlenden Unterlagen für das Anerkennungsverfahren Ihres Abschlusses zu identifizieren.

Für unser Beratungsangebot ist eine Übersetzung nicht erforderlich. Anhängig vom Anerkennungsverfahren Ihres Abschlusses, besprechen wir in der Beratung, ob und welche Unterlagen Sie übersetzen lassen müssen. 

Eine deutsche Übersetzung wird von einem vereidigten Übersetzer erstellt und ist für viele Anerkennungsverfahren Pflicht.  In dieser Übersetzerdatenbank finden Sie ein passendes Übersetzungsbüro: www.justiz-dolmetscher.de 

Es hängt von Ihrer finanziellen Situation ab.

  1. Sie sind beim Jobcenter (JC) gemeldet:
    ➝ Beantragen Sie dort nach Übernahme der Anerkennungskosten.   Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft beim JobCenter und beantragen Sie eine Kostenübernahme.   Rufen Sie beim Service-Center unter 040 - 2485 1444 an. Oder buchen Sie mit wenigen Klicks Termine bei Ihrem JobCenter unter https://termine.team-arbeit-hamburg.de/de/start .  Sobald Sie eine Kostenzusage mit einer Bescheinigung (Laufzettel) erhalten haben, laden Sie diese bitte zusammen mit Ihren anderen Unterlagen im Beratungsformular hoch.  Wir tragen unsere Einschätzung zur Anerkennung Ihres Abschlusses für Ihr Jobcenter ein. 
  2. Sie sind nicht bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet: 
    ➝ Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit (als arbeitslos ohne Leistungsbezug) und stellen Sie dort den Antrag auf Kostenübernahme. 
  3. Ihr Antrag wurde vom JC oder von der Agentur für Arbeit schriftlich abgelehnt:
    ➝ Kontaktieren Sie die ZAA – wir prüfen eine Förderung über das Hamburger Förderprogramm (nachrangig).
  4. Sie sind berufstätig, arbeiten aber unterhalb ihrer gelernten Qualifikation: 
    ➝ Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung möglich.  
    ➝ Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der ZAA zur Klärung.

Wenn Ihre persönlichen Daten (z. B. Name) auf Dokumenten unterschiedlich sind, reichen Sie bitte eine Namensänderungsurkunde (z. B. Heirats- oder Geburtsurkunde) ein.

Eine Apostille bestätigt die Echtheit offizieller Dokumente. Die Notwendigkeit einer Apostille hängt von dem Land ab, aus dem Ihr Abschluss stammt. In vielen Fällen ist sie notwendig, um die Echtheit Ihrer Dokumente zu bestätigen. 

Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen zur Ausbildungssuche in Hamburg können Sie beim ZSJ Hamburg einen kostenlosen Antrag stellen. https://zsj.hamburg.de/schule-und-abschluesse/ 

Zentrale Anlaufstelle Anerkennung

Süderstraße 32 B
20097 Hamburg
Eine Frau mit langen braunen Haaren und rotem Blazer lächelt in die Kamera und steht vor einem Fenster.

Sonila Muca

Zentrale Anlaufstelle Anerkennung
Zentrale Anlaufstelle Anerkennung
Süderstraße 32 B
20097 Hamburg

Iaviharizo Brunel Raherinandrasana

Verwaltung
Zentrale Anlaufstelle Anerkennung
Süderstraße 32 B
20097 Hamburg

Unser Beratungsangebot

Weitere Informationen

Hamburg Welcome Center

Netzwerk und Förderung

Die „Zentrale Anlaufstelle Anerkennung“ wird im Rahmen des Förderprogramms   IQ - Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. Das Förderprogramm IQ − Integration durch Qualifizierung zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen ausländischer Herkunft ab. Die „Zentrale Anlaufstelle Anerkennung“ wird zusätzlich durch die Freie und Hansestadt Hamburg gefördert und ist ein Teil des „Hamburg Welcome Center“.

Nebeneinander werden verschiedene Förderpartner aufgelistet.