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Pressemeldung:Winternotprogramm ganztags bleibt notwendig

Datum:
14. Jan. 2016

Das Diakonische Werk Hamburg und der Caritasverband für Hamburg nehmen mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Sozialbehörde die ganztägige Öffnung des Winternotprogramms weiter ablehnt. Gabi Brasch, Vorstand des Diakonischen Werkes Hamburg: „Die neue Begründung der Behörde überzeugt ebenso wenig wie die Alte: Hamburg ist wie jede Kommune im Rahmen der Gefahrenabwehr zur Unterbringung obdachloser Menschen verpflichtet, ob es Sommer ist oder Winter, Tag oder Nacht. Auch Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus oder Sozialrechtsansprüche sind dabei unerheblich.“

Unfreiwillige Obdachlosigkeit bedroht die elementaren, vom Grundgesetz geschützten Rechte (wie das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Menschenwürde). Dies ist jüngst erneut in einem ausführlichen Rechtsgutachten bestätigt und ausführlich begründet worden. Michael Edele, stellvertretender Caritasdirektor: „Caritas und Diakonie werden sich weiterhin für eine ganztägige Öffnung des Winternotprogramms einsetzen.“

Die beiden Verbände weisen weiter daraufhin, dass Hamburg nach wie vor seiner rechtlichen Unterbringungsverpflichtung gegenüber obdachlosen Menschen nicht ausreichend nachkommt. Wenn diese Versorgungslücken in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung endlich geschlossen würden, könnte das Winternotprogramm deutlich heruntergefahren werden.


Hintergrund
Rechtsgutachten im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG-W):
Karl-Heinz Ruder (2015): Grundsätze der polizei- und ordnungsrechtlichen Unterbringung von (unfreiwillig) obdachlosen Menschen unter besonderer Berücksichtigung obdachloser Unionsbürger, Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe November 2015

Für Rückfragen stehen Ihnen Stephan Nagel, Referent für Wohnungslosenhilfe im Diakonischen Werk Hamburg, unter 040 / 30 62 0-221 und Michael Edele, stellvertretender Caritasdirektor und Leitung Zentralbereich Integration und Existenzsicherung, unter 040 / 28 01 40-53 gern zur Verfügung.

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