Ein leeres Pflegebett, obwohl Menschen dringend einen Platz suchen. Ein Pflegeauto, das nicht fährt, obwohl pflegebedürftige Menschen auf Unterstützung zuhause angewiesen sind. Mit diesen Bildern machen die in der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg (AGFW) zusammengeschlossenen Verbände am heutigen Aktionstag auf mögliche Folgen des geplanten Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) aufmerksam. Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste beteiligen sich hamburgweit an der Aktion.
„Die Pflegeversicherung braucht eine Reform, die langfristig trägt und die Versorgung vor Ort sichert. Das leere Pflegebett und das stehende Pflegeauto machen sichtbar, dass politische Entscheidungen nicht abstrakt bleiben: Sie entscheiden darüber, ob ein Pflegeplatz genutzt werden kann und ob Unterstützung zu Hause tatsächlich ankommt. Der Gesetzgeber muss deshalb jetzt nachbessern, statt neue Risiken auf Pflegebedürftige, Angehörige und Einrichtungen zu verlagern“, sagt Kristin Alheit, Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Hamburg und Vorsitzende der AGFW Hamburg.
Sorge um die pflegerische Versorgung in Hamburg
Die Hamburger Wohlfahrtsverbände unterstützen das Ziel, die Pflegeversicherung zukunftsfest aufzustellen. Kritisch sehen sie jedoch einzelne Regelungen des Gesetzentwurfs, die aus ihrer Sicht die Versorgung in Hamburg gefährden. Dazu gehören insbesondere Einschränkungen bei der Refinanzierung tariflicher Lohnsteigerungen, neue Budgetregelungen sowie Veränderungen bei Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Aus Sicht der AGFW drohen damit finanzielle Risiken für die Einrichtungen, weniger Spielräume für ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote sowie insbesondere eine Schwächung ambulanter Beratungs- und Versorgungstrukturen, die den Grundgedanken der Pflegereform, die Pflegeprävention zu stärken, konterkariert.
Besonders problematisch wäre es, wenn steigende Tariflöhne nicht verlässlich refinanziert werden. Pflegeeinrichtungen und Dienste sind auf gute Arbeitsbedingungen angewiesen, um Pflegekräfte zu halten und neue Mitarbeitende zu gewinnen. Wird die Refinanzierung dieser Kosten begrenzt, geraten vor allem die Träger unter Druck, die die vormals politisch geforderte, lange umstrittene und seit 2022 gesetzlich verankerte tarifliche Bezahlung leisten. Zugleich droht durch Erhöhung von Eigenanteilen eine Zunahme der Zahl der pflegebedürftigen Menschen, die auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind – und damit eine höhere Belastung des Hamburger Haushalts.
Kritisch sieht die AGFW auch die geplante Änderung der Begutachtungssystematik zur Einstufung in Pflegegrade und die mögliche häufigere Befristung von Pflegegraden. Dies könnte in stationären Einrichtungen zu weniger Personal führen – nicht, weil der Unterstützungsbedarf der Bewohnerinnen und Bewohner sinkt, sondern weil die Personalausstattung an die Pflegegrade gekoppelt ist.
„Wer auf Pflege angewiesen ist, braucht Verlässlichkeit – nicht nur auf dem Papier, sondern im Alltag. Wenn Tariflöhne, Beratung oder Entlastungsangebote nicht ausreichend finanziert werden, kommt diese Verlässlichkeit ins Wanken: zu Lasten von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Mitarbeitenden in den Diensten und Einrichtungen“, sagt Annika Woydack, Vorstandsvorsitzende der Diakonie Hamburg und Mitglied des AGFW-Vorstands.
Nachbesserungen sind möglich
Die AGFW begrüßt, dass zuletzt Bewegung in einzelne Punkte des Gesetzentwurfs gekommen ist. So hat Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann angekündigt, die geplanten Kürzungen bei den Rentenansprüchen pflegender Angehöriger nochmals überprüfen und möglichst korrigieren zu wollen. Eine endgültige Entscheidung steht zwar noch aus, aus Sicht der Wohlfahrtsverbände zeigt die Debatte jedoch, dass Nachbesserungen am Gesetzentwurf möglich sind.
„Die Bundesregierung darf die Rückmeldungen der Praxis nicht ignorieren, sondern muss daraus Konsequenzen ziehen. Wir brauchen eine Reform, die gute Pflege finanziell absichert, ambulante Strukturen stärkt und Länder und Kommunen nicht mit den Folgekosten alleinlässt“, sagt Alheit.
Die AGFW Hamburg fordert insbesondere von den Hamburger Bundestagsabgeordneten und der Sozialsenatorin, sich dafür einzusetzen, dass die weitere Beratung des Pflegeneuordnungsgesetzes für konkrete Nachbesserungen genutzt wird: Tarifliche Lohnsteigerungen müssen verlässlich refinanziert, Beratungs-, Schulungs- und Entlastungsangebote für Pflegebedürftige und Angehörige gesichert und neue Budgetregelungen so ausgestaltet werden, dass ambulante Pflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege und stationäre Angebote nicht zusätzlich eingeschränkt werden.
„Viele Familien in Hamburg leisten schon heute enorm viel. Wenn ambulante Dienste Angebote einschränken müssen, Tagespflegeplätze fehlen oder stationäre Einrichtungen wirtschaftlich weiter unter Druck geraten, wird die Belastung nicht kleiner – sie verlagert sich in die Familien. Eine Pflegereform muss deshalb Entlastung schaffen und darf nicht neue Unsicherheiten erzeugen“, sagt Woydack.
