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Ein Mann sitzt an einem Schreibtisch in einem Büro und spricht mit einem anderen Mann, der ihm gegenüber sitzt.

Pressemitteilung:Gravierende Folgen für Betroffene - Diakonie Hamburg kritisiert geplante Einstellung der Asylverfahrensberatung

Das Bundesinnenministerium will die unabhängigen Asylverfahrensberatung ab 2027 einstellen. Die Diakonie Hamburg kritisiert diese Entscheidung.
Datum:
17. März 2026

Das Bundesinnenministerium hat die Verbände der freien Wohlfahrtspflege darüber informiert, die Finanzierung der unabhängigen Asylverfahrensberatung ab 2027 einzustellen. Die Diakonie Hamburg kritisiert diese Entscheidung und appelliert an die Verantwortlichen, weiterhin eine bedarfsgerechte Finanzierung sicherzustellen. Die unabhängige Asylverfahrensberatung ist eine zentrale rechtsstaatliche Absicherung im Asylverfahren. Diese laufen dadurch schneller und effizienter. Auch im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) ist diese Art der Unterstützung vorgesehen.

Der diakonische Träger fluchtpunkt führt in Hamburg die unabhängige Asylverfahrensberatung durch. Sie soll sicherstellen, dass Asylsuchende über Ablauf und Inhalt des Asylverfahrens informiert sind, im Verlauf des Verfahrens beraten und unterstützt werden, den Prozess verstehen und ihre Rechte und Pflichten effektiv wahrnehmen können. Im vergangenen Jahr gab es bei fluchtpunkt 907 Asylverfahrensberatungen mit 747 beratenen Personen.

 

Haiko Hörnicke, Leitung Arbeitsbereich Migration, Diakonie Hamburg: „Gerade für vulnerable Gruppen ist es wichtig, dass Gespräche über ein bevorstehendes Asylverfahren nicht nur mit Behördenvertretern geführt werden. Eine unabhängige beratende Person kann zusätzliche Sorgen, Traumata oder Besonderheiten berücksichtigen, da sich Geflüchtete vor Behördenmitarbeitenden erfahrungsgemäß weniger öffnen können.“

 

Uwe Giffei, fluchtpunkt Hamburg: „Die Asylverfahren werden immer komplexer und damit unverständlicher für die Betroffenen. Der Zulauf zur Asylverfahrensberatung ist dementsprechend sehr hoch. Im Sommer kommt es mit der GEAS-Reform zudem zur wohl grundlegendsten Änderung des Asylrechts seit 1993. In dieser Situation die Asylverfahrensberatung zu beenden, ist nicht nachvollziehbar und hätte gravierende Folgen für die Betroffenen.“

 

Hintergrund:

Die Asylverfahrensberatung steht allen Schutzsuchenden und Antragstellenden offen, deren Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführt wird. Sie findet im Rahmen geschützter Einzelgespräche statt, berücksichtigt die individuelle Situation der Schutzsuchenden und ist kostenlos, vertraulich und freiwillig. Das bundesfinanzierte Angebot wurde 2023 eingeführt und ist gesetzlich verankert.

Eine verbandübergreifende Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) finden Sie hier.

 

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung

Wiebke Dördrechter, Referentin Öffentlichkeitsarbeit, unter 040 30620-438 oder w.doerdrechter@diakonie-hamburg.de