Die Digitalisierung des Anerkennungsverfahrens ausländischer Abschlüsse trägt zum Abbau bürokratischer Hürden bei. Gleichzeitig bleibt die Anerkennungsberatung unverzichtbar. Sie bietet Orientierung im Verfahren, unterstützt bei der Einordnung der individuellen Voraussetzungen und hilft Antragstellenden, die fachlichen Anforderungen des Anerkennungsverfahrens zu verstehen und zu erfüllen.
Die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) der Diakonie Hamburg berät qualifizierte zugewanderte Menschen für das Anerkennungsverfahren ihrer ausländischen Abschlüsse. Neben der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung übernimmt die Beratungsstelle auch die Prüfung der Voraussetzungen sowie die Plausibilitätsprüfung der Finanzierungen im Stipendienprogramm der Stadt Hamburg
Die Nachfrage nach Anerkennungsberatung bleibt weiterhin hoch: Im Jahr 2025 wurden 4.464 Personen erstmals zur Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen beraten. Darüber hinaus fanden 4.283 weiterführende Beratungsgespräche statt. Dies verdeutlicht, dass viele Antragstellende während des gesamten Anerkennungsverfahrens Orientierung und Unterstützung benötigen. Die hohe Inanspruchnahme der Beratungsangebote unterstreicht zugleich deren große Bedeutung und Akzeptanz.
Die Anerkennungsberatung für ausländische Berufsabschlüsse leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Arbeitsmarktzugangs für Menschen mit Migrationsgeschichte, unabhängig von Herkunft und Geschlecht. Sie unterstützt Ratsuchende dabei, formale Hürden zu überwinden und berufliche Chancen zu nutzen, die ihrer tatsächlichen Qualifikation entsprechen. Damit trägt sie zugleich dazu bei, dass möglichst viele ausländische Abschlüsse anerkannt und so strukturelle Benachteiligungen abgebaut werden.
Rahela Abdullah, Einrichtungsleitung der ZAA: „Anerkennungsberatung verbindet Potenziale mit Chancen – für die Menschen, die ihre Qualifikationen einbringen möchten, und für einen Arbeitsmarkt, der Fachkräfte braucht.“
Hintergrund:
Das Hamburgische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (HmbBQFG) trat am 1. August 2012 in Kraft und gibt Menschen das Recht, im Ausland erworbene Berufsabschlüsse auf ihre Gleichwertigkeit mit deutschen Referenzberufen prüfen zu lassen. Es regelt nicht nur die Verfahren für rund 330 duale Ausbildungsberufe, sondern bietet auch Hilfestellung, wenn bestimmte Qualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt noch fehlen. Das HmbBQFG garantiert einen Rechtsanspruch auf Anerkennungsberatung. Diese wird in Hamburg durch die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) im Hamburg Welcome Center gewährleistet.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Wiebke Dördrechter, Referentin Öffentlichkeitsarbeit, 040-30620-384, w.doerdrechter@diakonie-hamburg.de
