„Die Verknüpfung des Winternotprogramms mit einer verpflichtenden Beratung und einem Identitätsnachweis, der ab dem dritten Tag vorgelegt werden muss, lässt sich mit dem Anspruch eines niedrigschwelligen Zugangs nicht vereinbaren“, sagt Stefanie Koch, Wohnungslosenexpertin der Diakonie Hamburg. „Die Angebote des Winternotprogramms dienen dem Erfrierungsschutz und sollten so gestaltet sein, dass sie von allen obdachlosen Menschen angenommen werden können – unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus.“ Das gelte insbesondere für zugewanderte Menschen, die ohnehin mit Zugangshürden zum Hilfesystem zu kämpfen hätten.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit bestehe unabhängig von der Bereitschaft, Sozialdaten offen zu legen oder eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Koch: „Beim Erfrierungsschutz geht es um lebensrettende Nothilfe. Diese darf nicht an Bedingungen geknüpft sein.“
Es sei zu befürchten, dass Betroffene das Winternotprogramm nun meiden könnten, da sich Informationen über Beratungsauflagen in der Szene schnell verbreiteten. „Eine geringere Inanspruchnahme des Winternotprogramms erhöht die Gefahr von Erfrierungen deutlich. Solche Effekte haben wir in der Vergangenheit bereits beobachtet“, so Koch.
