Eine im Februar 2024 durchgeführte Zählung und Gesundheitsbefragung obdachlos auf der Straße lebender Menschen ergab, dass in Hamburg 3787 Menschen obdachlos auf der Straße leben. Mehr als zwei Drittel der befragten Menschen litt nach eigener Einschätzung an einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung. Obwohl 47 % der Befragten im Besitz einer gültigen Krankenversicherungskarte sind, werden Arzt- und Krankenhausbesuche aufgrund von unterschiedlichen strukturellen Hemmnissen unzureichend wahrgenommen. Die Studie der GISS steht online zur verfügung.
Die Zahl der obdachlos auf der Straße lebenden Menschen ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Im Jahr 2009 wurden noch 1.026 Menschen obdachlos auf der Straße lebend gezählt, 2018 waren es dann 1.910 Personen und 2024 waren es bereits 3787 Menschen, die obdachlos in Hamburg auf der Straße lebten. Nichts deutet daraufhin, dass diese Zahl seitdem kleiner geworden ist.
Hamburg ist zur Unterbringung unfreiwillig obdachloser Menschen verpflichtet
Die hamburgischen Behörden haben nach § 3 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) die im Einzelfall zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Eine Gefahr besteht immer, wenn elementare Rechte von Menschen, also das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit oder die Menschenwürde, welche durch das Grundgesetz für alle Menschen geschützt sind, verletzt zu werden drohen. Ein solcher Gefahrentatbestand liegt auch dann vor, wenn Menschen unfreiwillig obdachlos sind. Die Gefährdung dieser Grundrechte durch unfreiwillige Obdachlosigkeit muss und kann durch Unterbringung in eine Unterkunft abgewendet werden.
