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Glossar

AVR und ARK: Die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der EKD (AVR DW EKD) werden in Hamburg von gut einem Viertel der diakonischen Mitgliedseinrichtungen des Landesverbandes angewandt. Die AVR gehören zum „Dritten Weg“. Dieser besagt, dass Kirche und Diakonie per Grundgesetz das Recht haben, ihre Arbeitsrechtsregelungen selbst zu bestimmen. Vertragsbedingungen werden in der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) verhandelt. Dieses Gremium ist paritätisch aus jeweils zwölf Dienstnehmer- und Dienstgeber-Vertretern besetzt.

Dritter Weg: Hier gelten Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR). Verbreitet sind die AVR des Diakonischen Werks der EKD. Sie betreffenrund ein Viertel der Beschäftigten in der Hamburger Diakonie. Über die AVR verhandeln Arbeitsrechtliche Kommissionen (ARK). Sie sind zu gleichen Teilen mit Vertretern der Dienstnehmer und der Dienstgeber besetzt. Ziel sind einvernehmliche Entscheidungen. Im Streitfall entscheidet ein unabhängiger, von beiden Seiten akzeptierter Schlichter. Laut BAG-Urteil müssten die Gewerkschaften zu den Arbeitsrechtlichen Kommissionen künftig Zugang haben, wenn es beim Ausschluss des Streikrechts auch im Dritten Weg bleiben soll.

Erster Weg: Allein der Arbeitgeber setzt die Arbeitsrechtsregelungen.

KAT (Kirchlicher Arbeitnehmer Tarifvertrag): Der Kirchliche Arbeitnehmer Tarifvertrag wird in Nordelbien vor allem von Einrichtungen der verfassten Kirche und Kitas angewandt. Der KAT ist eine kirchengemäße Variante des „Zweiten Weges“, also eine Regelung im Rahmen eines Tarifvertrags, der zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt wurde.

KTD (Kirchlicher Tarifvertrag): Der Kirchliche Tarifvertrag ist eine arbeitsrechtliche Sonderregelung, die unter anderem in der Nordelbischen Kirche angewendet wird. Der KTD ist eine kirchengemäße Variante des „Zweiten Weges“.

Zweiter Weg: Hier gelten kirchengemäße Tarifverträge. Die wichtigsten sind der Kirchliche Arbeitnehmerinnenvertrag (KAT) und der Kirchliche Tarifvertrag Diakonie (KTD). Sie betreffen rund die Hälfte der Beschäftigten in der Hamburger Diakonie und schließen Streik und Aussperrung aus. Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften (z. B. ver.di) und Arbeitgeberverbänden (z. B. Verband kirchlich-diakonischer Anstellungsträger in Norddeutschland, VKDA) ausgehandelt. Gibt es keine Einigung, greift ein Schlichtungsverfahren.

Geraldine Gall

Leitung Stabstelle Arbeitsrecht und Mitgliedermanagement
Diakonisches Werk Hamburg
Königstraße 54
22767 Hamburg