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Pressemeldung:Aufhebung der Freistellungsgebiete: jährlich 500 zusätzliche Wohnungen für Menschen mit Dringlichkeitsschein

Datum:
4. Okt. 2020

Ende des Jahres laufen die so genannten Freistellungsgebiete aus. 150 zusätzliche Wohnungen jährlich für vordringlich Wohnungssuchende könnte der Senat sofort schaffen, weitere 350 nach Anpassung der Kooperationsverträge. Und das kostenlos, wenn er die Freistellung nicht verlängert. Genau das fordert das Bündnis für eine neue soziale Wohnungspolitik. Diakonie-Chef Dirk Ahrens: „Wir appellieren seit Jahren an den Senat, die Versorgung von Wohnungsnotfällen zu verbessern, ohne dass durchgreifende Maßnahmen getroffen werden. Das Auslaufen der Freistellungen wäre der schnellste, einfachste und kostengünstigste Weg, die Situation von kinderreichen Familien, älteren Menschen, Rollstuhlfahrer*innen und anderen Menschen in Wohnungsnot zu verbessern.“

Die Zahl der unversorgten Wohnungsnotfälle hat sich von 6.484 im Jahr 2010 auf rund 12.000 zum Jahresbeginn 2020 erhöht. Gleichzeitig wurden in den letzten 10 Jahren im Durchschnitt jährlich nur 79 Wohnungen für Wohnungsnotfälle neu geschaffen. Das 2016 verkündete Ziel, jährlich 300 Wohnungen für diesen Personenkreis neu zu bauen, hat der Senat kontinuierlich verfehlt.

In Freistellungsgebieten sind Wohnungsbaugesellschaften von der Pflicht befreit, ihre staatlich finanzierten Wohnungen auch tatsächlich an bedürftige Menschen zu vermieten. Dr. Tobias Behrens (STATTBAU HAMBURG): „Das vielfach von der Wohnungswirtschaft vorgetragene Argument, nur so könne eine „vernünftige Durchmischung“ gewährleistet werden und die Stadtteile vor dem Abrutschen in eine soziale Schieflage bewahrt werden, ist falsch, denn die mit der Wohnungswirtschaft abgeschlossenen Kooperationsverträge erlauben einen unternehmensinternen Belegungstausch. Die Unternehmen können also die wiederauflebenden Sozialbindungen irgendwo in ihrem Hamburger Bestand verwirklichen. SAGA und viele Genossenschaften haben diese Verträge geschlossen, anderen Wohnungsunternehmen steht es frei entsprechende Kooperationsverträge abzuschließen.“

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen zur Verfügung:

Dr. Dirk Hauer, Fachbereichsleiter Migration und Existenzsicherung, hauer@diakonie-hamburg.de, 0160 88 63 629, 040 306 20 367

Hintergrundinformationen

Vgl. auch die aktuelle SKA zum Thema Freistellungsgebiete Drs 22 / 1499 https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/72663/auslaufen_der_freistellungsgebiete.pdf

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