„Schulbegleitung ist ein wichtiger Baustein, um die Bildungsteilhabe von Kindern mit Behinderung sicherzustellen. Wir verstehen, dass angesichts steigender Fallzahlen und Kosten über eine Weiterentwicklung des Systems gesprochen werden muss. Gleichzeitig beobachten wir einen wachsenden Unterstützungsbedarf“, sagt Sandra Berkling von der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (AGFW), dem Zusammenschluss der Hamburger Wohlfahrtsverbände. „Entscheidend ist daher, dass auch künftig jedes Kind die Unterstützung erhält, die es für eine erfolgreiche Teilhabe am Schulalltag benötigt.“
Die Verbände sehen die Gefahr, dass durch die geplante Umsteuerung des Personaleinsatzes die Qualität und Verlässlichkeit der Unterstützung gefährdet werden. In Zukunft sollen mehr Freiwilligendienstleistende (FSJ-Kräfte) und weniger qualifizierte Schulbegleiter*innen zum Einsatz kommen. Die Schulbegleitung durch FSJ-Kräfte soll über sogenannte Kombinationsmaßnahmen organisiert werden, bei denen eine Kraft für mehrere Schüler*innen zuständig ist. Während sich die Behörde von diesen Kombinationsmaßnahmen eine flexiblere und dadurch passgenauere Unterstützung verspricht, befürchten die Verbände eine Überforderung von FSJ-Kräften.
„Schulbegleitung erfordert häufig ein hohes Maß an Fachlichkeit, Kontinuität und Anpassung an die jeweiligen Bedarfe eines Kindes“, erklärt Berkling. „Wir sehen daher das Risiko, dass Unterstützung nicht mehr in dem notwendigen Umfang gewährleistet werden kann, wenn nun zunehmend unerfahrene Kräfte eingesetzt werden. Zudem ist die Gewinnung von Freiwilligen für ein anspruchsvolles Tätigkeitsfeld wie der Schulbegleitung keine Selbstverständlichkeit. Für uns bleibt offen, ob ausreichend Freiwillige zur Verfügung stehen werden, um die geplanten Veränderungen umsetzen zu können.“
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Verantwortlichkeit der Schulen. So betont die BSFB, dass Inklusion Aufgabe der Schulen sei. In der Folge wird zum Beispiel für Kinder mit den Förderbedarfen Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung (LSE) im ersten Schulbesuchsjahr keine Schulbegleitung mehr gewährt, weil die Unterstützung vor allem durch die Schule selbst erfolgen soll.
„Die AGFW unterstützt ausdrücklich das Ziel, Inklusion im schulischen System weiter zu stärken. Die Schulen müssen dafür aber ausreichend ausgestattet sein. Wenn Unterstützungsbedarfe weiter steigen, müssen auch die dafür erforderlichen personellen Ressourcen mitwachsen“, so Berkling.
Angesichts der bestehenden Verunsicherung bei Familien, Schulen und Trägern mahnen die Wohlfahrtsverbände eine transparente und frühzeitige Kommunikation mit allen Beteiligten an. Offene Fragen müssen zeitnah geklärt und die Perspektiven der betroffenen Kinder und Familien in den Mittelpunkt gestellt werden. Darüber hinaus plädiert die AGFW dafür, die Weiterentwicklung der Schulbegleitung grundsätzlich gemeinsam mit allen Beteiligten zu betrachten. Ziel muss sein, unter Wahrung von Rechtsansprüchen den tatsächlichen Unterstützungsbedarf zu ermitteln und die erforderlichen Ressourcen bereitzustellen, um inklusive Bildung nachhaltig zu sichern.
