Die neue Grundsicherung soll ab 2026 das Bürgergeld ersetzen. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, Leistungen stärker an Bedingungen – wie regelmäßig Termine im Jobcenter wahrzunehmen – zu knüpfen und Kosten zu reduzieren.
Zentrale Änderungen sind:
- Sanktionen bis zu 100 % auf den Lebensunterhalt: Leistungen für den Lebensunterhalt können vollständig gestrichen werden, wenn Termine nicht wahrgenommen oder eine zumutbare Arbeit nicht angenommen wird.
- Strengere KdU‑Regeln: Die Übernahme der Wohnkosten wird auf das 1,5‑Fache der örtlichen Mietgrenze gedeckelt.
- Mehr Arbeitsdruck: Erneuter Vermittlungsvorrang und intensive Arbeitsförderung.


