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Bürgergeld - "Hartz IV"

Das Sozialgesetzbuch II (SGB II) „Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende“ ist Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in Deutschland. Das Bürgergeld wird– im Unterschied zu den Sozialversicherungen (Gesetzliche Rentenversicherung SGB VI, Arbeitslosenversicherung SGB III, Krankenversicherung SGB V) aus Steuermitteln finanziert. Die Leistungsgewährung ist von Bedürftigkeitsprüfungen abhängig (z.B. ist eigenes Einkommen oder erhebliches Vermögen vorhanden? Besteht ein Unterhaltsanspruch gegenüber anderen Personen?).
Neben dem Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) gibt es auch die Grundsicherung für im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt (beide im SGB XII). Auch das Asylbewerberleistungsgesetz stellt eine Grundsicherungsleistung dar.

Das Sozialgesetzbuch II (SGB II) regelt die Lebensverhältnisse von Menschen, deren eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Entgegen dem Titel des SGB II als
"Bürgergeld" bzw. "Grundsicherung für Arbeitssuchende" sind etwa ein Viertel der Leistungsberechtigten nicht arbeitslos. Viele Leistungsberechtigte arbeiten in Vollzeit, Teilzeit oder geringfügiger Beschäftigung. Aber ihr Arbeitseinkommen reicht nicht aus, um den Lebensunterhalt des Haushalts zu sichern. Weitere Leistungsberechtigte können bzw. dürfen gar nicht arbeiten: sie sind Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren, können wegen Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen oder sind vorübergehend krank.

Die Diakonie sieht einen grundsätzlichen Reformbedarf des SGB II.

Im Vordergrund stehen dabei nach unserer Erfahrung

  • die nicht bedarfsgerechte Höhe der Regelsätze,
  • die ausgrenzenden Folgen des leitenden Prinzips einer schnellstmöglichen Integration in irgendeine Arbeit,
  • die Sanktionsregelungen, die das soziokulturelle Existenzminimum beschneiden,
  • die einseitige Orientierung flankierender sozialer Dienstleistungen an der Erforderlichkeit für die Arbeitsmarktintegration,
  • die in der Praxis wahrnehmbare Umdeutung der Rolle Freier Träger in Auftragnehmer des Staates und die damit verbundene Negierung des sozialrechtlichen Dreiecksverhältnisses,
  • die problematischen Steuerungsziele, denen die Integrationsfachkräfte in den Jobcentern unterworfen sind,
  • das rechtlich asymmetrisch gestaltete Verhältnis zwischen Behörde und Hilfebedürftigen, das keine sinnvolle Koproduktion ermöglicht.

 

Im Folgenden finden Sie Informationen über Stellungnahmen der Diakonie zum SGB II, über Studien zur Perspektive von Betroffenen und Jobcentermitarbeitenden, über Bündnisse, die sich auf das SGB II beziehen.

10 Thesen Hartz IV
Im Jahr 2015 war die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) zehn Jahre in Kraft. Zehn Thesen setzt die Diakonie diesem denkwürdigen Jubiläum entgegen. Das Ziel: Menschenwürde und soziale Teilhabe verwirklichen.
Hier geht es zu den 10 Thesen!

Paul Grabbe, Diakonie Hamburg

Paul Grabbe

Arbeitslosigkeit, Existenzsicherung und Soziale Teilhabe
Diakonisches Werk Hamburg
Königstraße 54
22767 Hamburg

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