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Evangelische Profilberatung
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Assistierter Suizid – Entwurf einer Haltung der Diakonie

Folie Suizid

Dieser Text befasst sich mit der Entwicklung einer gut begründeten Haltung der Diakonie zum Thema Suizidbeihilfe. Nicht mit der ebenso wichtigen Frage nach einer zeitgemäßen Implementierung solcher Haltung in den Lebens- und Arbeitsalltag der Diakonie:

Wie etwa können christlich begründete Grundpositionen klar, aber nicht doktrinär, praxis-tauglich, mit hilfreicher Wirksamkeit ins Gespräch gebracht werden mit der Arbeitsrealität von Führungskräften, Personalverantwortlichen und einer religiös-weltanschaulich hochdiversen Mitarbeiter*innenschaft? Das zu entwerfen, wäre Aufgabe eines Folgetextes.

 

 

Ohne Evangelium gibt es keine Diakonie. Ohne diakonía gibt es kein Evangelium.

Zusammen mit Kult, Gemeinschaft und Zeugenschaft/prophetischer Stimme ist Diakonie die wesenhafte Seinsart und Lebensform des christlichen Glaubens.

Nach dem Zeugnis des Evangeliums ist diakonía –tätige Nächstenliebe– die Sehnsucht danach, am Ewiggültigen, an Sinn und Fülle und an der letzten Freiheit des Lebens teilzu-haben: „Meister, was muss ich tun, dass ich das ewige Leben ererbe?“.

Tätige Nächstenliebe entsteht aus der vorbehaltlosen Wahrnehmung der Situation, die ich vorfinde, und aus der Bewegung, die die Wahrnehmung der Situation in mir auslöst: „... und als er ihn sah, jammerte es ihn“(beide Zitate aus: NT, Evangelium nach Lukas 10, 25-37).

Das Evangelium beschreibt tätige Nächstenliebe nicht als Haltung der restlosen Selbstauf-gabe, sondern in Kombination mit Selbstsorge, Delegation und kluger Verteilung von Verant-wortung und Ressourcen.

Und: Die Christushaltung, die die Gleichniserzählung vom barmherzigen Samaritaner bei-spielhaft auf den Punkt bringt (im Vierschritt Hinsehen–innere Beteiligung–Handeln–Verge-meinschaftung der vorgefundenen Not), diese Christushaltung ist nicht religiös Gleichgesinnten oder national/kulturell Zugehörigen vorbehalten: Zuallererst sind Andere, Fremde, Unberührbare, „Unwürdige“ das, was wir Christus nennen – Träger*innen der Wahr-heit.

So sind christlicher Glaube, christliche Theologie, christliches Leben m.E. ein Vorgang der Grenzüberschreitung und Ex-Zentrizität, der Diversität, Transkulturalität und Trans-zendenz: von der Mitte zum Rand, den Rand als Mitte im Fokus Gottes identifizierend.

Dieser Glaube entwirft und verspricht radikale Erlösungsfreiheit: die Freiheit zur Annahme meiner eigenen Gottebenbildlichkeit und gottunmittelbaren Identität, die Freiheit von Selbst- und Gottesentfremdung, vom Missverständnis, mein Selbst „incurvatus in me ipsum“ über Rolle, Macht, Leistung, Gewalt und das Erfüllen von Erwartung gewinnen zu können.

Diese Erlösungsfreiheit und Mitte des Lebens wird zugänglich, indem ich mit mir und der mir innewohnenden Göttlichkeit identisch bin – und zugleich aus mir heraustrete und vom Gegenüber und dessen*deren gleichwertiger Gottebenbildlichkeit her denke, empfinde und bin. Ich und Du, trianguliert in der Gottesgegenwart.

Was haben die vorangestellten Zitate, was hat diese erste biblisch-theologische Überlegung zu tun mit dem Thema dieses Heftes und dieses Artikels – Suizidbeihilfe und die Haltung der Diakonie dazu?

Wenn sich die Diakonie auf ihrer religiösen Grundlage mit dem Thema Suizidbeihilfe befasst und sich bemüht, eine ihrer Identität gemäße Haltung dazu zu entwickeln, geht es m.E. darum, dass sie die Radikalität der Botschaft des Evangeliums, des biblischen Gottes- und Menschenbildes, auch des biblischen Auftrags zur Diakonie, in ein wechselseitig vitales Gespräch bringt mit dem Thema und mit dessen aktueller Rahmung.

Das könnte heißen:

  1. In Auseinandersetzung mit der tiefgreifenden politisch-kulturellen Verschiebung unseres Lebens der letzten Jahrzehnte in Richtung Marktgläubigkeit, Kommerzialisierung der Daseinsvorsorge und Überindividualisierung/Entsolidarisierung, in Richtung Optimierung, Entgrenzung und Übersteigerung des menschlichen Lebens, in Richtung funktionaler Köperzentriertheit statt eines Verständnisses umfassender Leiblichkeit und Bezogenheit – in Auseinandersetzung hiermit setzt Diakonie den Kontrapunkt echter Humanität: gut begründet, hörbar und konsequent.
  2. Diakonie fasst das Thema Suizid(beihilfe) nicht „mit spitzen Fingern“ an, sondern stellt sich –gut biblisch– in jede denkbare Richtung und vorbehaltlos den existenziellen Herausforderungen und konkreten Lebenslagen der Menschen, die selbst mitten in diesem Thema stehen, die mit ihm kämpfen und umgehen müssen.

Das Thema Suizidbeihilfe ist eine durch den vormaligen § 217 StGB und dessen höchst-richterliche Aufhebung gegebene seltene Chance, Kernfragen des menschlichen Lebens, des Gesellschafts-, Politik-, Kultur- und Religionsverständnisses offenzulegen, sie zu fokus-sieren, kontrovers zu bearbeiten und die eigene Grundhaltung zu ihnen zu klären.

M.E. ist diese Situation für die Diakonie höchst kostbar. Weil sie anhand dieses so provozie-renden Themas, das die Grundfesten des eigenen Selbstverständnisses und religiösen Herkommens befragt, ihr Selbst suchen, finden und profilieren und es in die Dynamik des Themas einbringen kann.

Der Diakonie wünsche ich sehr, dass sie diese Chance ergreift. Im Interesse an sich selbst und der eigenen Relevanz sowie im vitalen Interesse daran, die humane Kultur unseres Gemeinwesens zu fördern und zu sichern.

Die Diakonie als Hauptbeteiligte an der aktuellen Debatte um das Urteil des Bundesverfas-sungsgerichts (BVerfG) vom 26.2.2020 zur Straffreiheit der gewerblichen Suizidbeihilfe braucht, meine ich, drei Selbstklärungen. Drei Klärungen, auf deren Grundlage sie einen belastbaren Beitrag zum strittigen Thema liefern könnte. Es wäre dann ein Beitrag der zentralen Lebensform des christlichen Glaubens und der Evangelischen Kirche, der eine relevante Perspektive einspielte in den gesamtgesellschaftlichen Diskurs über diese existenzielle Frage des kulturellen und auch sozialpolitischen Selbstverständnisses unseres Landes. Dafür braucht die Diakonie 

  1. eine stabile, ehrliche Kenntnis ihrer religiösen, biblisch-theologischen Grundlage.

    So wird sie sprach-, argumentier- und beitragsfähig anhand der keinesfalls einstimmig-eindeutigen, sondern der mehrperspektivischen, ja disparaten Positionen der Bibel zu den Kernfragen um Leben, Tod und Tötung, um Lebenswert, Lebenssinn und Würde, um Freiheit und Selbstbestimmung, Beziehungshaftigkeit, Gemeinsinn und Angewiesensein des menschlichen Lebens;

  2. eine Haltung, die die Ambivalenzen, Dilemmata und Konflikte (an)erkennt und reflek-tiert, die dieses Themenfeld auszeichnet und allen Beteiligten abverlangt.

    Dazu braucht es den Mut, die Widersprüchlichkeiten und Spannungen des Themas auszuhalten und zu halten; sie nicht vorschnell aufzulösen in vermeintlich auf der Hand liegende, gelernte und gewohnte Antworten. Es braucht den Mut, unsere Religion zu verstehen und anzubieten als eine Religion eher der Fragen und des klugen, lebensförderlichen Umgangs mit ihnen, nicht so sehr der (schnellen) Antworten: „Mein Gott, warum hast du mich verlassen?“

    So kann m.E. Diakonie dem Thema, seinen Dimensionen und Beteiligten gerecht wer-den. Das heißt: in der Zumutung des Themas zu einer nötigen eigenen Positionierung finden – und es dialektischerweise zugleich offen und in Bewegung halten, es entlang der jeweils konkreten Einzelsituation immer wieder neu entwickeln;

  3. gegenüber dem BVerfG-Urteil zum vormaligen § 217 eine Haltung nicht des Besser-wissens, sondern der ehrlichen Anerkennung, ja der inneren Beteiligung am Primat von Persönlichkeitsrecht und Selbstbestimmung als zentraler Grundlage des Menschen-bilds der bundesdeutschen Verfassung.

    Aus religiöser Sicht ist dieser Primat unbedingt zu bejahen – freilich auch christlich begründet kritisch zu kommentieren und zu begleiten.

    Solche Haltung beinhaltete auch die Absage an paternalistische Bevormundung von Menschen, denen aufgrund einer spezifischen Lebenslage der Zugang zu Lebenssinn, Lebenskraft und Lebenswille dauerhaft abhanden gekommen ist. Sie gilt es bei Wunsch religiös zu begleiten. Auch in ihrer möglicherweise einsetzenden Bewegung, das Geschenk ihres Lebens vorzeitig zurückgeben zu wollen, weil sie es konstant nicht mehr anders als unerträglich erleben können.

    Mit dieser Haltung stellte sich die Diakonie offen und konsequent der Tatsache, dass es immer Menschen in solchen Ausnahme- und Extremlagen am Rand des Lebens gibt. Dass auch sie vollgültige und nötige Teile des Leibes Christi sind (s.o. Zitat 1. Kor. 12).

    Und die Diakonie stellte sich so der unausweichlichen Tatsache, dass spätestens ab Geltung der zu erwartenden Bundesgesetzgebung (ca. 2022) Nutzer*innen diakonischer Einrichtungen ihr höchstrichterlich verbrieftes Recht auf Suizidbeihilfe werden in der Diakonie in Anspruch nehmen wollen.

    Diakonie muss bald grundsätzlich klären, entscheiden und begründen, ob/warum sie ihre Verträge mit Menschen kündigt, die dieses Ansinnen äußern, oder ob/warum nicht.

A) Religiöse, biblisch-theologische Aspekte des Themas Suizid(beihilfe)

 

  1. Nach biblischem Zeugnis ist Leben göttlich geschenkt, bis ins Äußerste göttlich begleitet, der Mensch mit dem Leben beauftragt

Genesis 1, 31 / Exodus 13, 21.22 / Johannes 14, 19 / Lukas 10, 25-37

 

  1. Nach biblischem Zeugnis gilt das absolute Tötungsverbot
    – auch gegenüber Gott selbst!

Genesis 8, 21. 22 / Exodus 20, 13 / Genesis 4, 15. 16

 

  1. Nach biblischem Zeugnis ist Sünde: Menschen übertreten das göttliche Verbot, den Wert von Leben selbst letztgültig zu bestimmen und festzulegen

Genesis 2, 9. 15-17

 

  1. Die biblischen Zeugnisse benennen äußerste Verzweiflung und Todeswunsch

Jeremia 20, 18 / Hiob 7, 7-16 / Klagepsalmen: z.B. Psalm 22, 2. 12-19 (von Jesus am Kreuz zitiert);
Psalm 139, 7-12; Psalm 88 endet ohne jeglichen Trost

 

  1. Nach biblischem Zeugnis ist die Perspektive Gottes immer die des bedürftigen, des sich nach der Quelle des Lebens sehnenden Menschen
    • der Gesunde/Starke bedarf des Arztes nicht: Markus 2, 17 / 1. Korinther 12, 24;
    • existenzielle Not sticht die Einhaltung von Normen und Regeln: Markus 2, 23-28;
    • der*die Notleidende definiert, wer ihm*ihr hilfreich ist: Lukas 10, 36;
    • zentral sind Autonomie und Selbstwirksamkeit der Bedürftigen: Markus 10, 46-52;
    • die Radikalität der Zusammengehörigkeit aller im Leib Christi: Korinther 12, 12-27
  1. Das biblische Zeugnis postuliert die Freiheit des Menschen – im göttlichen Raum von Schöpfung und Erlösung, im Raum des Glaubens
    Freiheit des Menschen ist nicht selbstgewirkte, selbstverantwortete Freiheit, sondern aus Gott abgeleitete Freiheit: Galater 5, 1

 

  1. Das biblische Zeugnis bewertet Individuum und Selbstbestimmung aufs Höchste
    • Gottebenbildlichkeit des Menschen: Genesis 1, 27
    • Sündenfall / Gott anerkennt den (durchgesetzten) menschlichen Autonomiedrang: Genesis 3, 22
  1. Im Zentrum des biblischen Zeugnisses stehen Beziehung und die Bezogenheit (Relationalität) des Menschen und des menschlichen Lebens
    • Leben retten und vermehren durch Leben teilen: Markus 8, 1-9
    • Dreifachgebot der Liebe: Lukas 10, 27
    • der Leib Christi: Korinther 12, 12-27
    • Fazit: Wenn die Individualität der einzelnen Gottesebenbilder und die Bezogenheit aller Gottesebenbilder aufeinander Hand in Hand gehen, dann leben Menschen in der Gemeinschaft der Gleichwertigen, dann sind sie an/in der Quelle des Lebens.

      Paulus qualifiziert diesen Vorgang und Zustand so: „Ihr aber seid der Leib Christi“ 1. Korinther 12, 27  / „Ihr seid allesamt eins in Christus“ Galater 3, 28.

      Das ist die Auferstehung des lebendigen Christus inmitten des menschlichen Lebens: Die Selbstbestimmung der Einzelnen in Bezogenheit aufeinander – als Gegen-entwurf zum solipsistisch isolierten Verständnis von Selbstbestimmung.

 

B) Ambivalenzen, Dilemmata und Konflikte im Thema Suizidbeihilfe

 

  1. Glanz und Elend des Lebens gehören im christlich-religiösen Konzept gleichwertig zusammen: Glück und Unglück, Schmerz und Schwerelosigkeit, Entfaltung und Zerstö-rung, Autonomie und Ausgeliefertsein – und alles dazwischen. Erst gemeinsam, ggf. in ihrer Unverbundenheit und Kontingenz, bilden sie die Vollständigkeit und göttliche Würde des menschlichen Lebens. Bei aller Notwendigkeit, unbeschädigtes Leben zu fordern und zu fördern, gilt aus christlicher Perspektive: Auch Aspekte des Lebens, die Menschen als unwürdig empfinden, gehören im Blick Gottes paradoxerweise zu dessen vollständiger Würde.

 

  1. Die Freiheit des Menschen ist im religiösen Konzept keine von ihm selbst definierte und errungene absolute Freiheit. Sie ist eine aus der Dimension des Göttlichen abgeleitete, aus Schöpfung und Erlösung herrührende radikale seelische Freiheit (s.o. A) 6.). Menschen können sie nicht besitzen, sie aber glauben, empfangen, genießen, nutzen, teilen, vermehren – als gute Verwalter*innen und Verlebendiger*innen dieser Freiheit, als Gottes „Hausgenoss*innen“ und „Mitarbeiter*innen“ ( 2, 19 / 1. Kor. 3, 9).

 

  1. Zum einen gilt der absolute Respekt vor der Selbstbestimmung jedes Menschen.

    Zum anderen gibt es eine christlich begründete Ablehnung bestimmter Motive für den Wunsch nach Suizidbeihilfe. Beispiele: prognostiziertes Leid vermeiden wollen (s.o. B) 1.); nicht abhängig sein und anderen zur Last fallen wollen (s.o. B) 1.); sich das Leben unter Beihilfe anderer nehmen wollen trotz vorhandener Fähigkeit, selbsttätig zu sein.

    Diakonie sollte ihre Nutzer*innen frühzeitig über die eigenen Haltungen hierzu informieren und deren Motive für den Suizidbeihilfe-Wunsch in einem fachlichen Begleitprozess eruieren, ohne sich dabei zur Quasi-Inquisition zu erheben.

 

  1. Jede Tötung, auch jede Selbsttötung ist nach christlicher Definition Sünde. Nicht im Sinn eines negativ-depressiven Menschenbildes oder einer Strafandrohung. Sondern als ontologische Beschreibung und religiöse Deutung des Vorgangs, dass ich als Täter*in mit der Tat ein letztgültiges und unumkehrbares Urteil über den (Un)Wert des Lebens treffe, das ohne die vollzogene Tat noch gefolgt wäre (s.o. A) 3.).

    Im Rahmen einer seelsorgerlichen Begleitung auch von Suizid(beihilfe)willigen geschieht Sündenerkenntnis und -Bekenntnis im Raum der Erlösungsfreiheit, der göttlichen Gnade und Vergebung.

 

  1. Diakonie steht solidarisch sowohl auf der Seite der Menschen,

    a) die ihr Leben unter allen Umständen bis zum natürlichen Ende ihrer Lebenszeit erleben und beenden wollen,

    wie auch der Menschen,

    b) in denen sich unter extremen Ausnahmeumständen Lebenssinn und Lebenskraft dauerhaft verflüchtigt haben, die daher vorzeitig aus dem Leben gehen wollen und dafür ggf. um Beihilfe bitten.

 

  1. Diakonischen Unternehmen ist es wichtig, eine klare, konsistente, ihre Mitarbeitenden absichernde Haltung und Position zum Thema zu entwickeln und einzunehmen.

    Zugleich ist es angesichts der Komplexität und Dilemmahaftigkeit des Themas wichtig, jeden einzelnen Wunsch nach Suizidbeihilfe immer konsequent neu zu verstehen und zu bearbeiten, als Einzelsituation in einer Ausnahme- und Extremlage des Lebens.

 

  1. Diakonie trägt durch die Beschäftigung mit dem Thema Suizidbeihilfe dazu bei, es zuenttabuisieren, eine freie, ehrliche, öffentliche Debatte zu führen und eine gesellschaft-lich breit angelegte Meinungsbildung mit zu ermöglichen.

    Zugleich trägt sie so möglicherweise dazu bei, das Thema Suizidbeihilfe groß zu machen: Es wird aus einem Graubereich herausgeholt und gerät damit in Gefahr, a)  in der Gesellschaft als selbstverständliche Option bewertet zu werden, als allgemein aner-kannte, niedrigschwellige reguläre Lebensentscheidung, und b) auf Menschen in beson-deren sozialen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Lebens(not)lagen einen Entschei-dungsdruck in Richtung Suizid auszuüben.

M.E. drohen zwei schiefe Ebenen – im Thema, in der Debatte, in der Rechtsprechung und der kulturellen Entwicklung unsres Landes, bezogen sowohl auf Gesellschaft und Staat wie auch auf Diakonie und Ev. Kirche.

Die eine:
Zu denken und zu postulieren, die Entscheidung zu Selbsttötung und zur Beteiligung anderer daran wäre im Kern frei.

Verfassungsrechtlich und staatsphilosophisch muss solch eine Entscheidung aus dem Persönlichkeitsrecht heraus als radikal frei definiert und geschützt werden, das ist klar.

Wenn aber ein höchstes Gericht, ein Gesetzgeber, Diskursteilnehmer*innen vergessen, dieses Freiheitspostulat zugleich in den Kontext von Ontologie, Psychologie, Religion, Kultur, gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, wissenschaftlichen Erkenntnissen und Erfahrungs-wissen zu stellen, die allesamt darum wissen und davon sprechen, wie multikomplex bedingt und wie stark durch Umstände erzwungen eine Entscheidung zur Selbsttötung fällt, dann geraten ein kaltes, beziehungsloses Freiheitsverständnis und echte Humanität in einen harten, möglicherweise gefährlichen Konflikt miteinander.

 

Die andere:
Wenn religiös begründete Debattenbeiträge klingen, als wollten sie vermeiden, sich an diesem Thema „die Finger schmutzig“ zu machen; wenn diese Beiträge versuchen, mit Glaubenssätzen und überkommenen Bewertungen der gerade auch religiösen Zumutungen im Thema Herr werden; wenn sie Menschen in Not suggerieren, dass sie mit ihrem Suizid(beihilfe)wunsch kategorial falsch liegen und die göttliche Lebensgabe nicht verstan-den, sondern verfehlt haben; wenn diesen Menschen vorgesagt wird, was sie zu erleben, zu denken, zu glauben haben, und sie im Fall ihres so definierten religiösen Scheiterns mindestens gedanklich aus diakonischen Einrichtungen (damit m.E. aus dem Leib Christi) gewiesen werden – dann greifen hier Kälte, Unbarmherzigkeit und Glaubensvergessenheit Platz.

Solche Haltung der Distanz wird Diakonie, Ev. Kirche und das ohnehin marode öffentliche Wissen um den Kern des christlichen Glaubens nachhaltig beschädigen.

Wenn wir religiös, kulturell, säkular, juristisch und kommunikativ auf der einen oder gar auf beiden Bahnen ins Rutschen kommen, wird es nur noch schwer ein Halten geben.

Teil solch einer Kultur, solch eines Staates, solch einer Glaubens-, Lebens- und Arbeitsge-meinschaft werde ich nicht sein wollen.

Ich glaube, dass auch unsere Fehler und Irrtümer nicht vergebens sind, und dass es Gott nicht schwerer ist, mit ihnen fertig zu werden, als mit unseren vermeintlichen Guttaten.                                                          

Dietrich Bonhoeffer, aus: Glaubensbekenntnis, Berlin-Tegel 1944

 

Vielmehr sind die Glieder des Leibes, die uns schwächer erscheinen, die nötigsten; und die uns weniger ehrbar erscheinen, die umkleiden wir mit besonderer Ehre; und die wenig ansehnlich sind, haben bei uns besonderes Ansehen; ... Aber Gott hat den Leib zusammengefügt und dem geringeren Glied höhere Ehre gegeben, auf dass im Leib keine Spaltung sei, sondern die Glieder einträchtig füreinander sorgen. ... Ihr aber seid der Leib Christi und jede(*)r Einzelne ein Glied.

 Paulus, 1. Korintherbrief 12, 22-27, Lutherbibel 2017
Einfügung (*): der Autor

 

Maxime für Urteilskraft und gerechten Gemeinsinn:

  • selbst denken
  • jederzeit mit sich einstimmig denken
  • jederzeit an der Stelle des(*der) anderen denken

Immanuel Kant, aus: Kritik der Urteilskraft, Berlin und Libau 1790
Einfügung (*der): der Autor

 

Willst du ins Unendliche schreiten, geh‘ nur im Endlichen nach allen Seiten.

Johann Wolfgang von Goethe