- Wir informieren bei Fragen rund um das Anerkennungsgesetz und Finanzierungsmöglichkeiten von Anerkennungsverfahren.
- Die Beratungen sind kostenlos und vertraulich.
- Die ZAA ist nur für Personen zuständig, die in Hamburg leben oder arbeiten möchten.
- Die ZAA berät auch zum Aufenthaltsrecht, allerdings nur im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse.
Was kann ich bei der ZAA fragen, wenn ich einen Abschluss aus dem Ausland habe?
- Brauchen Sie eine Anerkennung, um in Hamburg arbeiten zu dürfen?
- Kann Ihr Abschluss anerkannt werden?
- Wer ist für die Anerkennung zuständig?
- Welche Unterlagen sind für die Anerkennung nötig?
- Was kostet die Anerkennung, wie kann sie bezahlt werden?
Wenn ein Anerkennungsbescheid schon vorliegt, beantworten wir gerne Ihre Fragen dazu. Wir klären, ob Sie noch eine weitere Qualifizierung brauchen, um die endgültige Anerkennung zu bekommen.
Für Menschen, die im Jobcenter betreut werden ist wegen der Anerkennungskosten eine Bescheinigung (Laufzettel) über die Anerkennungsberatung vom JobCenter notwendig. Wenn Sie diese Bescheinigung nicht zur Hand haben, dann bitte vereinbaren Sie zeitnah einen Beratungstermin bei Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft beim JobCenter und holen Sie diese ein. Rufen Sie beim Service-Center unter 040 - 2485 1444 an. Oder buchen Sie mit wenigen Klicks Termine bei Ihrem JobCenter unter https://termine.team-arbeit-hamburg.de/de/start . Bitte senden Sie uns die Bescheinigung des Jobcenters vor Ihrem ZAA-Beratungstermin zu, damit wir diese für Sie mit den Anerkennungskosten ausfüllen.