Einführung in das Ausländerrecht Teil I und II
Achtung: Diese Fortbildung findet an zwei Tagen (12. und 19.09.2022) statt und ist nur zusammenhängeng buchbar! Jede*r Vierte hat in Hamburg einen „Migrationshintergrund“ und somit zählen Migrant*innen inzwischen zur Klientel in fast allen sozialen Einrichtungen. Viele von ihnen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder aus einem EU-Land stammen, unterliegen besonderen rechtlichen Bestimmungen. In dieser Veranstaltung wird (auch anhand von Fallbeispielen) ein Überblick über die aufenthaltsrechtlichen Grundlagen von Ausländern und Flüchtlingen gegeben und die verschiedenen Aufenthaltstitel erläutert. Weitere Schwerpunkte bilden das Asylverfahren und die gesetzliche Bleiberechtsregelung. Im zweiten Teil werden die Neuregelungen zum Bleiberecht nach § 25a und § 25b AufenthG sowie die Änderungen im Asylgesetz wie z. B. Ausschluss des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte und die erhöhten Anforderungen an die Geltendmachung von gesundheitlichen Abschiebungsverbote bzw. Vollstreckungshindernissen behandelt. Des Weiteren wird die verfahrensrechtliche Situation von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsländern beleuchtet. In der Veranstaltung werden keine sozialrechtlichen Fragen (Ansprüche auf Kindergeld, Erziehungsgeld etc.) bearbeitet. Eingeladen sind alle, die sich Grundkenntnisse im Aufenthaltsgesetz aneignen wollen, besonders Neueinsteiger*innen in diesem Arbeitsfeld oder diejenigen, die nicht in erster Linie Migranten*innen als Zielgruppe haben.
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Kosten: Mitgliedseinrichtungen der Diakonie: 90,00 € Extern: 110,00€
Kontakt: anmeldung.me@diakonie-hamburg.de
Zielgruppe: Berater*innen, Sozialarbeiter*innen und Multiplakator*innen
Zu- und Absagen: ab dem 04.08.2022
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