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Stromkosten-Diakonie-Hamburg

Drittes Entlastungspaket: Einkommensarme Menschen ernsthaft entlasten!

In der Debatte über das dritte Entlastungspaket fordert die Diakonie Hamburg eine zielgerichtete und spürbare Entlastung einkommensarmer Menschen.
Datum:
2. Sept. 2022

Landespastor Dirk Ahrens, Leiter des Diakonischen Werkes Hamburg: „Es ist dringende Aufgabe der handelnden Politikerinnen und Politiker, unsere Gesellschaft mit sozial gerechter Politik zusammenzuhalten. Einkommensarme Menschen brauchen jetzt angemessene Hilfe, damit sie im Winter nicht in kalten Wohnungen frieren oder sich den Strom für den Herd nicht mehr leisten können. Zu uns in die Beratung kommen immer mehr Menschen, die nicht wissen, wie sie die steigenden Vorauszahlungen oder Energierechnungen bezahlen sollen. Diese Menschen benötigen Sicherheit und Vertrauen, dass sie verlässlich unterstützt werden. Und es ist richtig, diejenigen an der Finanzierung zu beteiligen, die es sich leisten können oder die sogar aufgrund der jetzigen Krise Gewinne machen.“

Stromkosten: Niemand darf im Dunkeln bleiben
„Die schon jetzt galoppierenden Strompreise dürfen nicht zu einer zusätzlichen Quelle von Verarmung werden“, so Ahrens. Das Diakonische Werk Hamburg fordert daher, insbesondere sozialleistungsberechtigte Menschen bei den Stromkosten zu unterstützen. Ahrens: „Der in den Regelsätzen veranschlagte Anteil für Strom ist viel zu niedrig, um die explodierenden Kosten zu decken. Schon jetzt müssen Leistungsberechtigte monatlich etwa 18 Euro beim alltäglichen Bedarf wie Kleidung und Essen sparen, um sich Strom leisten zu können.“ Die Einmalzahlungen der Bundesregierung reichten bei weitem nicht aus, um die Preissteigerungen auszugleichen.

Neben dem Bund ist hier auch Hamburg in der Pflicht. Dirk Ahrens: „Die Regelsätze in den Sozialleistungen müssen deutlich erhöht und die tatsächlichen Stromkosten als Kosten der Unterkunft anerkannt werden. Bis dahin sollte Hamburg eigene Wege suchen für einen anrechnungsfreien Zuschuss für arme Haushalte.“

Hintergrund
Nicht erwerbstätige Sozialleistungsberechtigte sind von der Energiepreispauschale ausgenommen. Sozialleistungsberechtigte haben mit dem zweiten Entlastungspaket der Bundesregierung eine Einmalzahlung von 200 Euro als Inflationsausgleich für alle Bedarfe des alltäglichen Lebens erhalten. Nach Berechnungen des DIW ECON brauchen Sozialleistungsberechtigte aber 100 Euro zusätzlich im Monat, um die Preissteigerungen für alle Bedarfe des alltäglichen Lebens auszugleichen.  

Links
Factsheet Strom- und Energiearmut, Diakonie Hamburg, März 2022
DIW ECON, Belastung einkommensschwacher Haushalte durch die steigende Inflation. Kurzexpertise für die Diakonie Deutschland, 13.07.2022           

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