

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und Qualifikationen
Wenn Migrantinnen und Migranten Arbeit suchen, sind sie mit einer Vielzahl von Hürden konfrontiert. Ein Problem besteht darin, dass ihre im Herkunftsland erworbenen Abschlüsse und Qualifikationen hier gar nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten anerkannt werden. Ein Recht auf ein Anerkennungsverfahren haben die Wenigsten, die Anerkennungsverfahren sind kompliziert, unübersichtlich und auf eine Vielzahl von Stellen verteilt. Das Diakonische Werk Hamburg hat daher bereits 2007 einen Leitfaden erarbeitet, der inzwischen in der dritten Auflage zur Verfügung steht.
Darüber hinaus hat im Oktober 2010 das Projekt Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) seine Arbeit aufgenommen. Im Rahmen dieses Projekts werden Menschen mit Migrationshintergrund in Anerkennungsfragen beraten, und es werden Einrichtungen, Träger und Akteure am Arbeitsmarkt in dem Themenbereich geschult und fortgebildet. Das Projekt hat zudem auf regionaler und überregionaler Ebene den Prozess um die Erarbeitung des Bundesgesetzes zur „Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ sowie des entsprechenden Landesgesetzes für Hamburg mit seiner Expertise begleitet.
- Wege zur Anerkennung. Eine Studie zum Verbleib der Beratungskundinnen und -kunden der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) Das „Institut für Arbeitsforschung und Transfer e.V.“ untersuchte 2013 den Verbleib der Menschen, die 2011 die Beratung der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung wahrnahmen.
- Leitfaden zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Hamburg (aktualisierte, nicht lektorierte Fassung) Stand Dezember 2020, PDF
- Positionen des DW zu den Anerkennungsgesetzen
- Portal "Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA)" mit vielen weiterführenden Informationen zur Beratung