Rechtliche Grundlage
Das Diakonische Werk Hamburg ist anerkannter Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege für die gesamte diakonische Arbeit in Hamburg. Im Sinne der Abgabenordnung (§§ 51 ff AO) ist das Diakonische Werk Hamburg als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit.