Der Freiwilligendienst, aus dem später das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) hervorging, entstand 1954 zunächst als Diakonisches Jahr (DJ). Auf der Hundertjahrfeier der Diakonissenanstalt in Neuendettelsau rief deren Rektor Hermann Dietzfelbinger die evangelische, weibliche Jugend auf: „Wagt ein Jahr eures Lebens für die Diakonie!“
Mit dem Aufruf reagierte Dietzfelbinger auf den Mitarbeitermangel in den diakonischen Einrichtungen im Nachkriegsdeutschland und das gleichzeitige Fehlen von Lehrstellen. Von Anfang an gab es aber auch das Ziel, jungen Menschen wichtige Erfahrungen und Bildung für ihr weiteres Leben zu vermitteln.
Noch am Tag des Aufrufes meldete sich die erste freiwillige Helferin, beim offiziellen Beginn im August 1954 traten vier junge Frauen ihren Dienst an. 36 waren es insgesamt im ersten Jahr.
Die Grundidee Dietzfelbingers
Warum ging der Aufruf anfangs nur an die weibliche Jugend? Ein Grund war eine an heutigen Maßstäben gemessen eher konservative Sichtweise Dietzfelbingers. Pflegen, helfen und Zuwendung schenken – das alles war in seinen Augen vor allem Frauensache. Die jungen Frauen sollten in dem freiwilligen Jahr daher auch ein Stück weit zu ihrer „wahren Berufung“ finden.
Geprägt waren Aufruf und Anfangszeit außerdem von dem Gedanken, dass mit dem diakonischen Jahr ein „Wagnis“ eingegangen werden solle. Das Wagnis des Dienstes an der Gemeinde Christi und das Wagnis, sich ein Jahr lang in „Verzicht und Opfer“ zu üben. Anders als heute hatten die meisten Helferinnen schon eine abgeschlossene Ausbildung oder standen mitten im Berufsleben, so dass sie das Jahr wirklich gewissermaßen „opferten“. „Eigennützige“ Motive wie die Nutzung als Orientierungs- oder Überbrückungsjahr kamen erst später hinzu.
Ein rechtlicher Rahmen entsteht
Kurz nach der Gründung in Neuendettelsau nahmen Evangelische Landeskirchen in ganz Deutschland die Idee auf und schufen weitere Plätze für Freiwillige. Die Landeskirchen prägten auch den Begriff „Diakonisches Jahr“.
Bis Ende der 50er Jahre begannen auch die Katholische Kirche und mehrere nichtkonfessionelle Träger der freien Wohlfahrtspflege, Programme für ein freiwilliges Jahr anzubieten. Im Laufe der Jahre bildete sich eine Struktur heraus, die 1964 mit dem „Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres“ für rechtsverbindlich erklärt wurde. Das Gesetz sollte vor allem Benachteiligungen gegenüber Azubis vermeiden und verhindern, dass die Freiwilligen einfach als billige Arbeitskräfte missbraucht werden.
Gleichzeitig wurde mit dem Gesetz der Titel „Freiwilliges Soziales Jahr“ (FSJ) als trägerübergreifender Name für die Programme etabliert. Bis heute wurde das Gesetz mehrmals angeglichen und überarbeitet.
Das Profil ändert sich
Von Anfang an gehörte auch pädagogische Begleitung mit zu den Programmen. Dazu zählten und zählen zum Beispiel Besuche der Freiwilligen, Erfahrungsaustausch und Begleitseminare. Einen besonders hohen Stellenwert erhielt das pädagogische Begleitprogramm Ende der 60er Jahre.
Neue jugendpolitische Prioritäten führten zu einem Umdenken in der gesamten Sozialarbeit und Sozialpädagogik, so dass sich auch das FSJ/DJ neu definieren und einordnen musste. Aus dieser Entwicklung ergaben sich neue Lernformen und –inhalte sowie eine stärkere Ausrichtung der pädagogischen Begleitung an den Bedürfnissen der Freiwilligen. In dieser Zeit erhielt das FSJ/DJ sein heutiges Profil eines Bildungs- und Orientierungsjahres.
FSJ/DJ heute: Flexibel und vielseitig
Die letzten Jahre haben weitere Neuerungen für das FSJ/DJ gebracht: Seit 1993 ist auch das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) mit Diensten im Umweltbereich gesetzlich anerkannt. Auch ein freiwilliger Dienst im Ausland ist ab nun möglich.
2002 wurde das FSJ/DJ zum letzten Mal geändert. Ziele dieser Novellierung waren die Ausweitung der Einsatzfelder auf den Kultur- und Sportbereich sowie die Flexibilisierung des Freiwilligendienstes und die Herabsetzung der Altersgrenze. Bewerber müssen seither nicht mehr auf ihren 18. Geburtstag warten, sondern können gleich nach ihrem Schulabschluss anfangen. Dadurch wird auch Haupt- und Realschülern ein Einstieg im direkten Anschluss an die Schulzeit ermöglicht. Aufgrund einer Änderung des Zivildienstgesetztes können anerkannte Kriegsdienstverweigerer seit 2002 anstelle ihres Zivildienstes ein 12monatiges FSJ/DJ oder FÖJ leisten.