Im Zentrum dieses Arbeitsgebietes der Diakonie steht die öffentlich geförderte Arbeit für Menschen, die aufgrund fehlender Arbeitsplätze und im Rahmen der Bestenauslese auf dem Arbeitsmarkt keinen Zugang zu existenzsichernder und sozialversicherungspflichtiger Erwerbsarbeit bekommen.
Es geht in diesem Arbeitsfeld um die Gestaltung dieses Politikfeldes auf Bundes- wie Landesebene, also darum, wie berufliche Perspektiven für erwerbslose Menschen mit öffentlichen Mitteln geschaffen und gefördert werden können.
Es geht folglich auch um die Situation und Perspektiven diakonischer Beschäftigungsträger, die Arbeitsplätze für langzeitarbeitslose Menschen und berufliche Vorbereitung und Bildung für junge Menschen anbieten, und es geht um die sozialrechtliche Regelungen der Lebenswirklichkeit erwerbsloser Menschen.
Die gesetzlichen Grundlagen, die in diesem Arbeitsgebiet eine tragende Rolle spielen, sind das Sozialgesetzbuch III (Arbeitsförderung) und das Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende).