§ 1 Grundlagen
Der Fachausschuss Arbeitslosigkeit und Armut ist Fachausschuss im Sinne des § 21 der Satzung des Diakonischen Werkes Hamburg - Landesverband der Inneren Mission e.V.
§ 2 Mitglieder
(1)
In den Fachausschuss können Vertreter/innen folgender Träger und Initiativen berufen werden, soweit sie Mitglied im Diakonischen Werk Hamburg sind oder aus dem Bereich der verfassten Kirche kommen:
§ 3 Vorsitz und Geschäftsführung
(1)
Die Mitglieder des Fachausschusses wählen aus ihrer Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) stellvertretende(n) Vorsitzende(n).
(2)
Der / die Vorsitzende und dessen / deren Stellvertreter(in) werden für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Im Falle einer Verhinderung des / der Vorsitzenden werden seine Aufgaben durch den / die stellvertretende(n) Vorsitzende(n) wahrgenommen. Scheidet der / die Vorsitzende vorzeitig aus, so übernimmt der / die stellvertretende Vorsitzende den Vorsitz.
Ein(e) neue(r) stellvertretende(r) Vorsitzende(r) wird für den Rest der Amtszeit gewählt.
(3)
Die Geschäftsführung des Fachausschusses wird von der Geschäftsstelle des Diakonischen Werkes Hamburg übernommen.
(4)
Der / die Geschäftsführer(in) führt in Abstimmung mit dem / der Vorsitzenden die laufenden Geschäfte.
§ 4 Aufgaben
Der Fachausschuss Arbeitslosigkeit und Armut hat folgende Aufgaben:
· Informations- und Erfahrungsaustausch der Projekte untereinander
· Meinungsbildung über aktuelle fachpolitische Entwicklungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, Armutsentwicklung und Existenzsicherung
· Unterstützung des Landesverbandes bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben
· Perspektivische Weiterentwicklung des Arbeitsfeldes in Kirche und Diakonie
§ 5 Sitzungen und Beschlussfassung
(1)
Der Fachausschuss soll bis zu viermal jährlich tagen.
(2)
Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
(3)
Es werden Protokolle über die Sitzungen erstellt. Sie sind von dem / der Vorsitzenden und dem / der Protokollführer(in) zu unterzeichnen und in der darauf folgenden Sitzung zu genehmigen.
§ 6 Schlussbestimmung
Diese Satzung tritt nach Zustimmung des Aufsichtsrates des Diakonischen Werkes Hamburg zum 1.1.2004 in Kraft.