Zu diesem Arbeitsgebiet gehören vor allem zwei Komplexe: erstens die Auseinandersetzung mit der sozialen Entwicklung (Armut und Reichtum; soziale Ungleichheit) und zweitens die Förderung von kirchlich-diakonischen Angeboten für Menschen in Armutslebenslagen. Der erste Komplex umfasst die Aufarbeitung wissenschaftlicher und sozial-politischer Erkenntnisse für die Praxis des Wohlfahrtsverbandes z.B. in Form von Fachveranstaltungen genauso wie die Zuarbeit für Stellungnahmen kirchlich-diakonischer Gremien. Der zweite Komplex beinhaltet die fachliche Beratung und Begleitung von kirchlichen und diakonischen Projekten gegen Armut genauso wie die Beteiligung an öffentlichen Aktivitäten von Kirche, Diakonie und Freier Wohlfahrtspflege zu Fragen der Armutsbekämpfung. Die gesetzlichen Grundlagen, die in diesem Bereich eine tragende Rolle spielen sind das Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und Teile des Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe).