- Das Diakonische Werk ist Mitglied im Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger Nordelbien (VKDA).
- Die Vergütung erfolgt im Landesverband nach dem Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT) und im Hilfswerk nach dem Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie (KTD). (30 Tage Urlaub, gleitende Arbeitszeit, Treueleistung)
- Einstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche.
- Das Diakonische Werk ist familienfreundlich und bietet verschiedene Teilzeitmodelle an.
- Das DW fördert die Qualifizierung der Mitarbeitenden durch Fortbildungen.
- Neben Vermögenswirksamen Leistungen bietet das Diakonische Werk eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenen-Versorgung und die Möglichkeit der Entgeltumwandlung (Unterstützungkasse/ Pensionskasse).
- Die HVV-Proficard wird mit 11,50 € vom Arbeitgeber gefördert.
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